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Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung
Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung
+++ Gute Nachrichten! Das Förderfenster ist geöffnet, es können wieder neue Förderanträge gestellt werden. +++
Der Klimawandel schreitet voran. Die generelle Erwärmung aber vor allem auch Wetterextreme wie Hitze- und Starkregenereignisse nehmen zu. Diese Extreme sind eine Bedrohung für Gesundheit und Leben. Es gilt in unseren Städten und Gemeinden gegenzusteuern. Das neue Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“, welches der Kreistag am 28. März 2022 beschlossen hat, will hierbei unterstützen.
Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Sie kühlen Gebäude bei Hitze und halten insbesondere bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurück. Diese Begrünungen binden darüber hinaus Staub und Luftschadstoffe und verbessern das Mikroklima. Im Winter stellt die Begrünung eine zusätzliche Dämmung dar. Auch wird Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen geschaffen.
All dies sind Gründe, aus denen der Landkreis Mayen-Koblenz eine Dach- und Fassadenbegrünung fördert. Gefördert wird nur eine freiwillige Begrünung. Diese darf also nicht in Bebauungsplänen o.ä. festgesetzt sein. Gefördert wird bei Wohn- und Nebengebäuden wie Garagen oder Carports und zwar im Gebäudebestand und bei Neubauten. Zu beachten ist bei der Substratschicht eine Mindesthöhe von 8 cm. Die Förderung erfolgt in Form eines Festzuschusses wobei die Förderhöhe maximal 40% der als förderfähig anerkannten Kosten beträgt. Dach- und Fassadenbegrünungen werden mit maximal 2.000 Euro pro Grundstück gefördert. Bei Solargründächern, d.h. einer gleichzeitigen Nutzung von Dächern für Photovoltaik und Dachbegrünung, erhöht sich die maximale Förderung auf 3.000 Euro. Sollte aus statischen Gründen eine Substrathöhe von 8 cm nicht möglich sein, ist die Förderung eines Leichtgründachsystems möglich. Die Förderung erfolgt hierbei ebenfalls in Form eines Festzuschusses bei einer Förderquote von maximal 20%.
Die Förderrichtlinie wurde mit Beschluss des Kreistages am 31. März 2025 aktualisiert, hierdurch ergeben sich u.a. folgende Neuerungen:
- Wegfall der Priorisierung
- Gebäudebegrünungen bei gewerblich genutzten Gebäuden werden gefördert
- Es ist möglich, für das gleiche Grundstück über die Jahre mehrere Förderanträge zu stellen. (z.B. Begrünung weitere Dach- oder Fassadenflächen, Begrünung weiterer Nebengebäude). Es ist pro Jahr nur ein Förderantrag möglich.
Möchten Sie mehr zum Thema Dach- und Fassadenbegrünung wissen, dann finden Sie viele Informationen beim Bundesverband Gebäudegrün e.V.. Informativ sind u.a. die Broschüren „Grüne Innovation Dachbegrünung“ und „Grüne Innovation Fassadenbegrünung“, die sie als Download unter „Service“ auf der Homepage des Bundesverbandes Gebäudegrün e.V. finden.
Weiterhin finden Sie hier den kurzen Informationsflyer zum Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung, die Förderrichtlinie, die Sie vor einer Antragstellung lesen sollten sowie den Förderantrag.
Förderanträge müssen bis zum 31. Oktober 2025 gestellt werden. Eine Umsetzung der Baumaßnahmen kann erst nach der Bewilligung der Förderung erfolgen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach vollständiger Ausführung der Arbeiten und gegen Vorlage der tatsächlich entstandenen Kosten. Diese Fördermittel müssen bis zum 28. Februar 2026 abgerufen werden.