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Solarspeicher-Förderprogramm
Solarspeicher-Förderprogramm
+++ Antragsstellung für das Solarspeicher-Förderprogramm 2024 nicht mehr möglich. +++
Der Landkreis Mayen-Koblenz unterstütz finanziell die Anschaffung und Installation von Batteriespeicher-Systemen für Photovoltaik-Anlagen (Solarspeicher). Ziel ist die Förderung der regionalen Energiewende und des aktiven Klimaschutzes vor Ort, sowie die Steigerung des Eigenstromverbrauchs aus regenerativen Energien.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung und Installation von marktüblichen Batteriespeicher-Systemen für PV-Anlagen im Landkreis Mayen-Koblenz. Gefördert werden Solarspeicher für bestehende/bereits in Betrieb genommene PV-Anlagen sowie für komplett neu zu installierende PV-Anlagen.
Alle notwendigen Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.
Wer ist antragsberechtigt?
Privathaushalte, Kitas, Schulen, Vereine, Unternehmen und karitative Einrichtungen im Landkreis Mayen-Koblenz (Standort des zu errichtenden Solarspeichers ist ausschlaggebend).
Wie hoch ist die Förderung?
Pauschal 150 EUR/kWh Speicherleistung
Maximal 10 kWh = 1.500 EUR je Antrag
Die Maximalförderung bemisst sich im Verhältnis 1:1 zur PV-Anlagen Leistung (kWp).
Die final ausgezahlte Fördersumme bemisst sich an der real installierten Speicherleistung bis zur maximal gewährten Fördersumme.
Wie groß ist der Fördertopf?
Das Budget für 2024 beträgt 100.000 EUR. Die Förderung wird nach dem „Windhund-Prinzip“ vergeben.
Anträge werden nach ihrem Eingangsdatum bei der Kreisverwaltung (per Mail oder postalisch) erfasst und bearbeitet.
Anträge sind vollständig und unterschrieben einzureichen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
Wie ist der Ablauf?
- Antragsformular downloaden, ausfüllen und unterschrieben (als PDF per Mail) an klima@kvmyk.de senden.
- Nach erfolgreicher Antragsprüfung wird eine Förderzusage ausgestellt.
- Nach Erhalt der Förderzusage darf das Solarspeicher-System beauftragt/installiert werden.
- Solarspeicher/PV-Anlage installieren + in Betrieb nehmen.
- Mittelabruf-Formular, Rechnung, Registrierungsbestätigungen der Bundesnetzagentur, Fachunternehmer- und Herstellererklärungen bei der Kreisverwaltung bis spätestens 28.02.2025 einreichen.
- Nach vollständiger Prüfung wird die Förderung ausgezahlt.
Fristen?
Das Antragsfenster ist vom 03.04.24 – 30.09.24 geöffnet, bzw. bis das Budget ausgeschöpft wurde.
Die Förderzusagen haben eine grundsätzliche Gültigkeit bis zum 28.02.2025.
Die Umsetzung und der Fördermittelabruf muss bis zu diesem Datum erfolgt sein.