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Gesundheitsamt passt Vorgehensweise an
Nach der Absonderungsverordnung ist jede Corona-positive Person verpflichtet, sich ab dem Tag der Testung selbstständig unaufgefordert für 10 Tage in Isolation zu begeben. Auch Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Informationen, wer als Kontaktperson gilt, wie lange die Quarantäne läuft und wer von ihr befreit ist, gibt es unter www.kvmyk.de/corona.
Kontaktpersonen erhalten ihre Verfügungen, nachdem die positive Person dem Gesundheitsamt in einer E-Mail an kontaktperson19@kvmyk.de die Kontaktdaten dieser Personen übermittelt hat. Hierfür soll die entsprechende Vorlage, die es ebenfalls unter www.kvmyk.de/corona gibt, verwendet werden. Den Genesenen-Nachweis erhalten Infizierte automatisch nach Ende ihrer 10-tägigen Quarantäne. Dieser gilt im Zeitraum von 28 Tagen nach dem Abstrich bis 90 Tage nach dem Abstrich.
Für Rückfragen gilt:
Bei individuellen medizinischen Fragen sollen sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden. Bei allgemeinen Fragen werden Betroffene gebeten, sich vor einer Kontaktaufnahme über die geltenden Regelungen unter www.kvmyk.de/corona zu informieren. Sollten darüber hinaus Fragen entstehen, besteht die Möglichkeit diese per E-Mail an corona@kvmyk.de zu stellen. Aufgrund des aktuell hohen Aufkommens kann die Bearbeitung mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Außerdem steht die Corona-Hotline des Landkreises an Wochentagen von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die Corona-Hotline kann keine fallindividuellen Fragen beantworten. Zusätzlich wird darum gebeten, von Anrufen in den Außenstellen des Gesundheitsamtes in Andernach, Koblenz und Mayen abzusehen, da die dortigen Mitarbeiter nicht in die Corona-Fallbearbeitung involviert und mit andere Aufgaben des Gesundheitsamtes befasst sind.