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Gesundheitsamt weist auf neue Corona-Absonderungsregeln im Land hin
„Corona-positive Personen dürfen also die häusliche Absonderung beliebig oft verlassen, sich frei bewegen, beispielsweise zum Spazieren gehen und Einkaufen– sofern sie den geforderten Mundschutz tragen. Die Maske müssen sie allerdings nur tragen, wenn sie sich zusammen mit nicht positiven Menschen in Innenräumen aufhalten oder draußen keinen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten können“, erläutert Gabriele Vogt, Leiterin des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz. Laut den neuen Corona-Absonderungsregeln in der „Landesverordnung zu Schutzmaßnahmen für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen“ wird allerdings weiterhin empfohlen, dass positiv getestete Personen Kontakte vermeiden und öffentliche Veranstaltungen nicht aufsuchen sollten. Außerdem sollte möglichst im Homeoffice gearbeitet werden. In Schulen gilt, dass positiv getestete Schüler und Lehrkräfte mit Symptomen zu Hause bleiben sollen. Symptomlose Schüler sind verpflichtet zum Unterricht zu kommen, unter Beachtung der Maskenpflicht. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz weist ferner darauf hin, dass mit Inkrafttreten der neuen Corona-Absonderungsregeln keine Absonderungsverfügungen und auch keine Genesungsnachweise mehr durch das Gesundheitsamt versendet werden. Das EU-Genesenenzertifikat kann man sich gegen Vorlage eines PCR-Testergebnisses in allen Apotheken ausstellen lassen. Die Corona-Hotline der Kreisverwaltung bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Die neuen Corona-Absonderungsregeln im Detail sind ab Veröffentlichung nachzulesen unter https://corona.rlp.de/