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Kindern Lebensmittel hygienisch einwandfrei zubereiten
Kindertagespflege findet als gesetzlich anerkannte Betreuungsform in der Regel im privaten, häuslichen Umfeld von Familien statt. Neben eigenen Kindern können Kindertagespflegepersonen bis zu fünf fremde Kinder betreuen. Die Tätigkeit ist erlaubnispflichtig und unterliegt dem EU-Lebensmittelhygienerecht. Deshalb müssen Tagespflegepersonen regelmäßig, alle fünf Jahre, eine entsprechende Schulung nachweisen.
Wer selbst Interesse an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson oder Fragen zu den bestehenden Betreuungsangeboten hat, kann sich an die Fachdienste „Kindertagespflege“ wenden. Ansprechpartnerin für die Stadt Andernach ist Jana Waßeige, Tel. 02632/922-357. Für den Landkreis Mayen-Koblenz sind Dorothee Geishecker, Tel. 0261/108-164 und Annette Rühle, Tel. 0261/108-166 zuständig.