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Kreis informiert zur Reform: Mehr Wohngeld ab 1. Januar 2023
Von der Wohngeldreform profitieren insbesondere die bisherigen Wohngeldhaushalte. Alle Bürger, die einen Wohngeldbescheid haben, der einen Leistungszeitraum für das Jahr 2023 ausweist, müssen nichts Weiteres veranlassen. Sie erhalten voraussichtlich im Januar 2023 automatisch einen neuen Bescheid über die erhöhten Leistungen, die dann nachgezahlt werden. Daneben dürften vom neuen Wohngeld vor allem Alleinerziehende und Familien profitieren, wenn der Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin im Mindestlohnbereich beschäftigt ist. Darüber hinaus wird erwartet, dass insbesondere auch Rentner einen Vorteil aus der Wohngeldreform ziehen.
Wer den Zuschuss zum Wohnen bekommt, hängt davon ab, in welcher Gemeinde oder Stadt man wohnt und wie hoch die dortigen Mieten sind. Denn auch hier gelten Obergrenzen. Alle Städte und Gemeinden sind in sieben Mietstufen eingeteilt. Bis auf die Städte Andernach, Bendorf und Mayen, die zur Mietstufe II gehören, sind alle Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz in der Mietstufe I und somit in der geringsten Mietstufe im Bundesgebiet verortet. Sollte sich der Mietzuschuss in Gemeinden mit der Mietstufe III verdoppeln, ist davon auszugehen, dass sich das Wohngeld im Landkreis Mayen-Koblenz zwischen 50 und 70 Prozent erhöht. Durch die Ausweitung der Leistungen verschieben sich auch die Einkommenshöchstgrenzen, bis zu denen ein Wohngeldanspruch besteht, nach oben. Die Höhe hängt vom Einkommen und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.
Auch im Bereich der Heizkosten wird es weitere Zuschüsse geben. Ab 2023 soll es für einen Ein-Personen-Haushalt einmalig weitere 415 Euro geben, für zwei Personen sind es 540 Euro und für jede weitere Person im Haushalt noch einmal jeweils 100 Euro. Wichtig: Der Heizkostenzuschuss wird an Wohngeldempfänger im ersten Quartal 2023 automatisch überwiesen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Wohngeld im Zeitraum vom 10. September bis 31. Dezember 2022 bezogen wurde. Ein Antrag ist nicht nötig. Künftig soll es dann eine fixe Heizkostenkomponente als Zuschlag auf die Miete geben.
Eine erste Orientierung, wer zum Kreis der Berechtigten gehören könnte, bietet der vorläufige Online-Wohngeldrechner des Bundes. Wer Hartz IV oder künftig Bürgergeld, staatliche Grundsicherung oder Bafög bezieht, bekommt kein Wohngeld, weil in diesen Leistungen bereits ein Anteil für die Unterkunft enthalten ist. Rund 90 Prozent der Wohngeldempfänger leben in Miete, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer können die Hilfe beantragen, um etwa Kredite und Hauslasten bezahlen zu können. Es ist dann nicht von Mietzuschuss, sondern vom Lastenzuschuss die Rede.
Alle notwendigen Antragsformulare hat das Land Rheinland-Pfalz unter https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/wohngeld/ online zur Verfügung gestellt. Für die Stadt Bendorf und alle Verbandsgemeinden im Landkreis ist die Wohngeldstelle der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz für die Bearbeitung der Wohngeldanträge zuständig. Die Anträge können auch weiterhin bei der Stadtverwaltung Bendorf oder in der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden. Bürger der Städte Andernach und Mayen müssen sich an ihre Stadtverwaltung wenden, da diese eigene Wohngeldstellen haben.
Zu beachten ist, dass aufgrund der kurzfristig beschlossenen Reform das notwendige Bearbeitungsprogramm noch nicht auf die neue Rechtslage umgestellt ist und das Team der Wohngeldstelle noch keine validen Probeberechnungen für die Zeit ab 1. Januar durchführen kann. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Wohngeldantrag liegt derzeit bei rund acht Wochen. Aufgrund der großen Nachfrage nach Wohngeldleistungen ist trotz Verstärkung des Wohngeldteams damit zu rechnen, dass die Bearbeitungszeit im neuen Jahr ansteigt.
Die Wohngeldstelle des Landkreises erreichen Sie unter der Anschrift wohngeldstelle@kvmyk.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter www.kvmyk.de.