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Rückstände bei Corona-Zahlen aufgearbeitet
„Die enorme Herausforderung durch die Omikronwelle kann durch die Mitarbeiter der Coronalage nur bewältigt werden, weil viele bereit sind, über ihr Limit zu gehen. Außerdem waren auch wieder viele Fachbereiche der Kreisverwaltung sowie befreundeter Kommunalverwaltungen bereit, Mitarbeiter abzustellen, damit diese die Kollegen in den Coronateams unterstützen“, sagt Büroleiterin Petra Kretzschmann. Ohne diese Solidarität wäre das Gesundheitsamt trotz der Unterstützung durch Bundeswehrsoldaten und Containment Scouts nicht in der Lage gewesen, die enormen Fallzahlen zu bewältigen.
Dadurch, dass aktuell keine Rückstände mehr bestehen, sollen die entstehenden Kapazitäten in den kommenden Tagen wieder dazu genutzt werden, infizierte Personen telefonisch zu kontaktieren, um mögliche Fragen direkt zu beantworten. Darüber hinaus erhalten alle Infizierten weiterhin ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung eines PCR-Tests übermittelt wurde.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
Nach der Absonderungsverordnung ist jede Corona-positive Person verpflichtet, sich ab dem Tag der Testung selbstständig unaufgefordert für zehn Tage in Isolation zu begeben. Diese kann frühestens am achten Tag der häuslichen Isolation durch einen negativen qualifizierten Schnelltest beendet werden. Um PCR-Ressourcen zu schonen, wird die Freitestung mittels Schnelltest ausdrücklich empfohlen. Auch Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Informationen, wer als Kontaktperson gilt, wie lange die Quarantäne läuft und wer von ihr befreit ist, gibt es unter www.kvmyk.de/corona.
Kontaktpersonen erhalten ihre Verfügungen, nachdem die positive Person dem Gesundheitsamt in einer E-Mail an kontaktperson19@kvmyk.de die Kontaktdaten dieser Personen übermittelt hat. Hierfür soll die entsprechende Vorlage, die es ebenfalls unter www.kvmyk.de/corona gibt, verwendet werden.