Die Geflügelpest-Epidemie hat in Europa einen Höchststand erreicht. Nun ist die hochansteckende Vogelgrippe vom Typ H5N1 auch in Rheinland-Pfalz angekommen. Bereits im November hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) das hochansteckende Aviäre Influenzavirus bei Wildvögeln im Westerwaldkreis und jetzt auch in einer Rassegeflügelhaltung in der Verbandsgemeinde Puderbach im Kreis Neuwied nachgewiesen. Die Folge: Eine Aufstallungspflicht und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen wurde für die Verbandsgemeinde Puderbach angeordnet.
„Eine Stallpflicht für Geflügel wurde im Landkreis Mayen-Koblenz und in der Stadt Koblenz noch nicht verfügt. Sollte sich die Lage in den Nachbarkreisen verschärfen oder auch Fälle von Vogelgrippe in unserem Zuständigkeitsbereich auftreten, müssen auch wir entsprechende Maßnahmen ergreifen,“ macht Landrat Dr. Saftig deutlich.
Das Veterinäramt Mayen-Koblenz weist in diesem Zusammenhang vorsorglich daraufhin, dass bereits jetzt die nötigen Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit eine tierschutzkonforme Unterbringung der Tiere bei einer Aufstallungspflicht möglich ist. Folgende Unterbringungsmaßnahmen haben Geflügelhalter im Falle einer Stallpflicht zu treffen:
1. Die Tiere müssen in ausreichend großen Ställen untergebracht werden, damit auch weiterhin eine artgerechte Bewegung möglich ist.
2. Bei der Gestaltung von Auslaufvolieren ist darauf zu achten, dass ein Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen wird, zum Beispiel, durch feste Überdachung mit Planen oder lichtdurchlässigen Platten.
3. Den Tieren ist abwechslungsreiches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel kleine Stroh-, Luzerne oder Heuballen, ganze Maiskolben, Picksteine, etc.
4. Das Futter, Einstreu und Geräte sind vor einer Verunreinigung durch Wildvögel zu schützen.
5. Ausreichende Bademöglichkeiten sind für Wasservögel vorzuhalten.
Die Geflügelhalter sollten weiterhin zum Schutz ihrer Tiere strikt auf die Einhaltung der Biosicherheit in ihren Beständen achten und jede Haltung von Geflügel beim Veterinäramt anmelden, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Plötzliche Tierverluste sind umgehend bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz anzuzeigen.
Bereits im November hat das Veterinäramt Mayen-Koblenz zahlreiche Hobbygeflügelhalter angeschrieben und auf die unerlässliche Einrichtung und Einhaltung einer Barriere zwischen wilden Wasservögeln und Geflügelhaltungen hingewiesen. So sollte die Fütterung im Freien unterbleiben und der Zugang zum freien Wasserreservoir unterbunden werden.
Hintergrund:
Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.
Die für Geflügel sehr ansteckende Aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann.
Bürger sind aufgefordert, tot aufgefundene Greifvögel, Wassergeflügel, Reiher oder Möwenartige dem Veterinäramt zu melden. Tote Tiere selbst sollten nicht berührt oder vom Fundort weggetragen werden. Bei intensivem Kontakt mit befallenen Tieren können sich auch Menschen anstecken. Das Risiko an einer Vogelgrippe zu erkranken, wird von den Experten dennoch als äußerst gering eingeschätzt.
7. Januar 2022