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Zensus 2022: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erinnert an Auskunftspflicht
In dem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz darauf hin, dass die Befragung durch den Landkreis nichts mit der Wohn- und Gebäudezählung des Statistischen Landesamtes zu tun hat. Haushalte, die für beide Befragungen ausgewählt wurden, sind verpflichtet, auch bei beiden Befragungen Auskunft zu geben. Sollten Personen ihre Einträge bereits vorgenommen, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben von der Kreisverwaltung erhalten haben, sollten sie sich bitte bei der Zensusstelle unter Tel. 0261/108-749 oder per E-Mail an zensus.info@kvmyk.de melden. Informationen und Hilfe gibt es dort unter anderem auch für Personen, die ihre online Zugangsdaten für die Haushaltebefragung verlegt haben.