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Geflügelpest im Kreis Cochem-Zell: Überwachungszone gilt auch für einige Betriebe in Mayen-Koblenz
Im Landkreis Mayen-Koblenz fallen knapp 50 Betriebe und private Halter mit insgesamt rund gut 16.300 Tieren in die 10-Kilometer-Überwachungszone. Betroffen sind Betriebe in den Ortschaften Alzheim, Anschau, Bermel, Ditscheid, Gering, Kehrig, Kollig, Monreal, Reudelsterz und Weiler. Im Wesentlichen gilt für die dort ansässigen Betriebe und privaten Halter eine Aufstallungspflicht für mindestens 30 Tage. Informationen zur tierschutzgerechten Aufstallung von Geflügel gibt es auf der Internetseite der Kreisverwaltung. Des Weiteren werden alle Schutzmaßnahmen in der vom Landesuntersuchungsamt erlassenen Allgemeinverfügung aufgeführt, die von den Geflügel-haltenden Betrieben in den besagten Zonen eingehalten werden müssen.
Hinweis: Jeder, der Hühner, Enten, Gänse, Wachteln oder anderes Nutzgeflügel hält, muss die Haltung dem Veterinäramt anzeigen.