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Jetzt Anträge auf Umstrukturierung von Rebpflanzungen in 2024 stellen
Förderfähig sind Maßnahmen zur Anpassung der Zeilenbreite, die Pflanzung von Halb- und Hochstammreben, ein Rebsortenwechsel sowie Maßnahmen nach durchgeführter Bodenordnung. Daneben kann das Anlegen von Querterrassen sowie Handarbeitsmauersteillagen mit bis zu 32.000 Euro pro Hektar gefördert werden. Anträge können wie üblich elektronisch über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Hier werden bereits bei der Dateneingabe Hilfestellungen angeboten. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen ab Januar auf der Homepage des Mainzer Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit.
Mehr Informationen und Auskünfte zum Antragsverfahren für Winzer der Stadt Koblenz und des Landkreises Mayen-Koblenz gibt es bei Norbert Simonis unter Tel. 0261/108-410 oder Léonie Zander unter Tel. 0261/108-250 vom Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.