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Landkreis MYK entwickelt Notfallplan für Gasmangellage
Aus diesem Grund entwickelt die Kreisverwaltung im Zuge der von der Bundesregierung ausgerufenen Alarmstufe im Notfallplan Gas einen eigenen Vorsorge- und Notfallplan im Hinblick auf eine potenzielle Gasmangellage. Durch Gasmangel kann es im schlimmsten Fall zu einer Überlastung des Stromnetzes und somit zu einem längeren Stromausfall kommen. Sollte diese Situation eintreten, müssen Notfallszenarien vorliegen.
Zu diesem Thema fand unter der Leitung von Brand- und Katastrophenschutzinspektor Rainer Nell jüngst ein intensiver Austausch mit allen Referats- und Abteilungsleitern im Kreishaus statt. Dabei ging es darum, Aufgaben, Personalbedarf und Personalverfügbarkeiten sowie weitere Ressourcen innerhalb des Hauses zu erkennen, Bedürfnisse und Aufgaben zu priorisieren sowie die Mitarbeitenden für die Thematik zu sensibilisieren. Ziel des Notfallplans ist es, dass die Kreisverwaltung auch in einer Mangellage arbeitsfähig bleibt. Hierfür ist es wichtig, herauszufinden, welche Verwaltungsbereiche zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) gehören. Die Referats- und Abteilungsleiter der Kreisverwaltung sind daher während der Veranstaltung aufgefordert worden, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen abzufragen, welche ihrer Arbeitsbereiche als KRITIS-Bereiche eingestuft werden können. Denn diese sollten während einer Energiemangellage weiterhin oder sogar verstärkt betrieben werden.
Von einer Gasmangellage ist die Rede, wenn der Bedarf an Erdgas nicht mehr gedeckt werden kann, weil der Verbrauch höher ist als der Zustrom von Nachschub. Dieser Zustand kann mittels Pufferspeicher eine Weile ohne Konsequenzen bleiben. Die Gasspeicher enthalten bei kompletter Füllung circa 25 Prozent des Erdgas-Jahresbedarfs. Der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland betrug am 2. Januar 90,64 Prozent. Tendenz steigend.
Gemäß des Notfallplans Gas der Bundesrepublik Deutschland ergeben sich drei Warnstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe. Letztere wird in sechs Phasen untergliedert. Ein Handlungsbedarf und direkte Betroffenheit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz besteht ab Phase 4. Die zu ergreifenden Maßnahmen reichen hier von Unruheprophylaxe über Krisenkommunikation und Änderungen von Personalschwerpunkten − personelle Unterstützung in den Bereichen Ordnung, Katastrophenschutz und Wärmeinseln − bis hin zum Krisenmodus.
Neben der beschriebenen Gasmangellage können weitere Energiemangellagen auftreten. Eine davon ist der Brownout. Dieser definiert sich laut der Bundesnetzagentur wie folgt: Ein (kontrollierter) Brownout kann notwendig werden, wenn im Vergleich zur nachgefragten Menge zu wenig Strom produziert werden kann. In diesem Fall ist es notwendig, die Nachfrage soweit zu reduzieren, dass das Angebot die Nachfrage wieder vollständig decken kann. Nur so kann die Versorgung mit Strom weiterhin stabil und zuverlässig gewährleistet werden. Ein weiteres Szenario ist der Blackout. Dieser wird von der Bundesnetzagentur als „unkontrolliertes und unvorhergesehenes Versagen von Netzelementen“ beschrieben. Ein Blackout ist demnach kein durch eine Energie-Unterversorgung ausgelöstes Ereignis. Vielmehr ist es bedingt durch plötzliche Störungen im Netzbetrieb.
Bedingt werden diese Szenarien durch den Wegfall der Kernenergie sowie dem Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Dadurch besteht die Notwendigkeit, neue Transporttrassen und Stromspeicher zu schaffen, sprich regenerative Energien. Diese sind abhängig von nicht beeinflussbaren Faktoren wie Sonnenlicht und Windstärke. So kann es vor allem in den Wintermonaten, aufgrund von wenig Wind und wenig Sonne, zu entsprechenden Verknappungen kommen. Darüber hinaus benötigt das Stromnetz, um zu funktionieren, eine bestimmte Frequenz, mit der der Wechselstrom im Netz verfügbar ist. Diese Frequenz beläuft sich auf etwa 50 Hertz. Ein weiterer Faktor sind die Trassenprobleme. In Deutschland gibt es nicht ausreichend Stromtrassen für den Überlandtransport, sodass einige Regionen überversorgt und andere unterversorgt sind.