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Rechtzeitig neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen
Sofern der Antrag für einen neuen Aufenthaltstitel vor Ablauf der Geltungsdauer des bestehenden Aufenthaltstitels gestellt wird, gilt der Aufenthalt bis zur Entscheidung als fortbestehend. Über den Fortbestand kann dem Reisenden bei Bedarf eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt werden, die zur Einreise in das Bundesgebiet und den Schengen-Raum berechtigt.
Mehr Informationen bei der Ausländerbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz, www.kvmyk.de, oder per E-Mail unter auslaenderbehoerde@kvmyk.de.