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Wahlhelfer für die Europawahl 2024 gesucht

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Wahlhelfer zu werden?

Melden können sich alle Personen, die selbst für die Europawahl wahlberechtigt sind und ihren Wohnsitz im Landkreis Mayen-Koblenz haben.

Erhalten Wahlhelfer eine Vergütung für ihre Tätigkeit?

Es wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 75 Euro für Wahlhelfer beziehungsweise 100 Euro für Wahlvorsteher gezahlt. Darüber hinaus werden die Fahrtkosten vom Wohnort nach Andernach erstattet. Für das leibliche Wohl am Wahltag wird bis in die Abendstunden bestens gesorgt.

Wie verläuft der Wahltag?

Am 9. Juni 2024 treffen die Wahlhelfer mittags gegen 12 Uhr im Schulzentrum in Andernach zur sogenannten Zulassung der Wahlbriefe zusammen. Ab 18 Uhr beginnt die eigentliche Auszählung der Stimmen der Briefwähler. Erfahrungsgemäß endet der Wahltag für die Helfer zwischen 20 und 21 Uhr.

Welche Kenntnisse benötigt ein Wahlhelfer?

Vorkenntnisse für Wahlhelfer sind nicht erforderlich. Alle Wahlhelfer werden gut auf ihre Aufgabe vorbereitet und geschult. Auch Ungeübte können problemlos helfen. Die Auszählung wird von einem Wahlvorsteher geleitet.

Wie und wo meldet man sich als Wahlhelfer an?

Das Anmeldformular für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer gibt es online unter dem Kurz-Link www.ogy.de/wahlhelfer2024
oder über den Aufruf des QR-Codes:


Für Fragen steht die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz gerne per Tel. 0261/108-209 bzw. 0261/108-152 oder E-Mail an
wahlen@kvmyk.de zur Verfügung.