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Kreistag beschließt Beteiligung von kreiseigenen Kommunen an Landespauschale für kommunale Fluchtaufnahme
„Die Betreuung und Integration der geflüchteten Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns alle angeht. Ihre Bewältigung wurde und wird stets in gemeinsamer Verantwortung des Landkreises, der Städte, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden – also innerhalb der kommunalen Familie – wahrgenommen. Als Landkreis sind wir den Kommunen und den vielen ehrenamtlichen Helfern und Initiativen dankbar für ihr großes Engagement“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Pascal Badziong. Hervorzuheben sei dabei auch die Arbeit der Ortsgemeinden, betont Badziong, die ebenfalls von den Zahlungen profitieren sollen. Denn schließlich sind es die Menschen vor Ort, die die Geflüchteten nicht nur im Alltag, sondern in allen Lebensbereichen unterstützen. „Sie sind es, die einen großen Beitrag zur Integration leisten. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, die Landes- und Bundesmittel in einem ausgewogenen Verhältnis an die kreiseigenen Kommunen zu verteilen. Von hier aus hat die anteilige Weiterleitung an die Ortsgemeinden in angemessenem Umfang zu erfolgen“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete Pascal Badziong, zu dessen Geschäftsbereich auch das Ressort Soziales gehört.
Hintergrund
Um die zunehmenden weltweiten Fluchtbewegungen zu bewältigen, sind alle staatlichen Ebenen, insbesondere aber die Kommunen gefordert. So hat die kommunale Ebene die Geflüchteten, nach einer vorübergehenden Betreuung in sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen, langfristig mit Wohnraum zu versorgen und sich um die Integration in allen Lebensbereichen vor Ort zu kümmern. Dies geht mit einer hohen personellen, organisatorischen, inhaltlichen und letztlich auch finanziellen Belastung einher. Der Bund zahlt den Ländern aus diesem Grund ab 2024 eine jährliche Pauschale in Höhe von 7.500 Euro pro Asylantragsteller. Das Land Rheinland-Pfalz hat daraufhin das Landesaufnahmegesetz (AufnG RP) geändert. Hier wurde mit §3c eine Regelung zur einmaligen Zahlung des Landes von 200 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2024 geschaffen. Hinzu kommt die Beteiligung der Kommunen an den oben erwähnten Zahlungen des Bundes in Höhe von rund 65 Millionen. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von rund 265 Millionen Euro. Hiervon erhält der Landkreis Mayen-Koblenz rund 13,6 Millionen Euro.