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Erster Fall von Blauzungenkrankheit in MYK
Die Schutzimpfung ist die einzige verfügbare Maßnahme, um empfängliche Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz empfiehlt deshalb dringend, dass sich Tierhalter der gefährdeten Arten kurzfristig von ihrem Tierarzt zur Impfung beraten lassen. Darüber hinaus wird von den Veterinären ein Ektoparasiten-Schutz als zusätzliche vorbeugende Maßnahme empfohlen. Nach aktuellem Stand bietet die Impfung leider keinen vollständigen Schutz gegen die Infektion mit dem Virus, sie kann aber die Sterblichkeit sowie die Viruslast im Blut infizierter Tiere verringern. Dadurch trägt die Impfung in jedem Fall zur Verminderung der Ausbreitung des Virus bei.
Schafe sind von der Blauzungenkrankheit besonders betroffen. Zu den Symptomen gehören Fieber, Apathie, Schwellungen an Kopf, Euter und Gliedmaßen, Rötung der Mundschleimhäute, bläuliche Verfärbung der Zunge und Atemnot. Erkrankte Tiere können acht bis zehn Tage nach der Infektion sterben. Im Falle einer Verendung, sollte der Kadaver mückensicher gelagert und fachgerecht durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt abgeholt werden.
Bei Rindern ist häufig ein milderer Verlauf zu beobachten, hier treten besonders Entzündungen im Bereich der Zitzenhaut und der Schleimhäute auf. Die Infektion kann auch ohne sichtbare Symptome verlaufen. Bei Milchkühen wird zudem ein Rückgang der Milchleistung beobachtet. Die Schwere des Krankheitsverlaufs hängt unter anderem auch vom allgemeinen Gesundheitszustand der Herde und der Einzeltiere ab. Durch ein verbessertes Herdenmanagement kann die Immunantwort betroffener Tiere verbessert werden und zu einem milderen Verlauf der Erkrankung beitragen.
Das Veterinäramt hat die Halter mit ausführlichen Informationen zur Behandlung der Tiere angeschrieben. Eine aktuelle Stellungnahme der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin kann auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts nachgelesen werden. Für den Transport von Tieren aus Regionen, die nicht frei von der Blauzungenkrankheit sind, gelten besondere Bestimmungen. Die Regelungen hierzu sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übersichtlich zusammengefasst. Meldungen von Tierhaltungen, die bisher nicht beim Veterinäramt Mayen-Koblenz registriert sind, sowie von plötzlichen Tierverlusten können per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de erfolgen.