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MYK fördert Jugend- und Kaderarbeit im Sport

Auch in diesem Jahr setzt der Landkreis Mayen-Koblenz seine Unterstützung für die Jugendarbeit in den Sportvereinen fort und zahlt den Jugendzuschuss in Höhe von rund 67.000 Euro an die Vereine aus – rund 5.000 Euro mehr gegenüber 2023. Mit dieser Maßnahme erkennt der Landkreis die wichtige Rolle der Sportvereine für die Nachwuchsförderung und die gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen an. Der Jugendzuschuss beläuft sich auf 3 Euro pro jugendlichem Vereinsmitglied bis zum 18. Lebensjahr. Insgesamt profitieren rund 180 Sportvereine im Kreisgebiet von dieser Förderung, die ohne Antragstellung automatisch gewährt wird. Die Vereine müssen lediglich dem Sportbund Rheinland angehören und mindestens zehn jugendliche Mitglieder zählen. Im Jahr 2024 wird damit die sportliche Betätigung von mehr als 22.000 Kindern und Jugendlichen unterstützt.

Wachsendes Interesse am Verein

Besonders erfreulich ist die wachsende sportliche Beteiligung der Jugend im Landkreis. Erstmals seit 2015 konnten wieder ähnliche Mitgliederzahlen erreicht werden. Nach einem Tiefstand im Jahr 2021 mit 19.371 jugendlichen Vereinsmitgliedern verzeichnen die Vereine einen deutlichen Zuwachs. In den vergangenen drei Jahren konnten 2.834 Kinder und Jugendliche für den Vereinssport gewonnen werden, was die Bedeutung der lokalen Sportvereine in der Gesellschaft unterstreicht. Umso mehr lobt Landrat Dr. Alexander Saftig das Engagement der vielen ehrenamtlichen Trainer, Betreuer und Helfer, die sich unermüdlich für die sportliche und persönliche Entwicklung der jungen Menschen einsetzen. „Die Jugendarbeit in den Sportvereinen ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in unserer Region“, betont der Landrat.

Kaderzuschuss für junge Sportler

Neben dem Jugendzuschuss leistet der Landkreis auch gezielte Unterstützung für jugendliche Talente, die in Leistungskadern oder Sportfördergruppen aktiv sind. Im ersten Halbjahr 2024 wurden bereits 19.980 Euro an Kaderzuschüssen an Vereine im Kreisgebiet ausgezahlt. Diese Förderung hilft jungen Athleten, die Kosten für Training, Wettkämpfe und Meisterschaften zu reduzieren. Der Kaderzuschuss beträgt 30 Euro pro aktivem Monat und kann von den Vereinen bis Ende Juli für das erste Halbjahr sowie bis Ende Januar für das zweite Halbjahr beantragt werden. Eine Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage einer Verbandsbescheinigung, die die Kaderzugehörigkeit des Athleten bestätigt.

Zusätzlich zur direkten finanziellen Unterstützung bietet die Sportstiftung Fördermaßnahmen für Aus- und Fortbildungen von Übungsleitern an. Die Unterstützung erfolgt nach vorheriger Anmeldung und Übermittlung von Fortbildungsnachweisen. Zudem vergibt der Landkreis alle zwei Jahre die Sportmedaille, die herausragende Leistungen von Sportvereinen würdigt. Die Ausschreibung für die nächste Medaille findet im Frühjahr 2025 statt, mit einer Preisverleihung im Spätsommer oder Herbst desselben Jahres und einem Preisgeld von 2.000 Euro für den Sieger sowie je 500 Euro für die Zweit- und Drittplatzierten.

Zuschüsse für Baumaßnahmen

Und nicht zuletzt beteiligt sich der Landkreis bei baulichen Maßnahmen bis zu einem Betrag von 75.000 Euro mit bis zu 20 Prozent an den Gesamtkosten, sofern die Maßnahme beim Sportbund Rheinland beantragt und bewilligt wurde. Auch für die Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten steht eine finanzielle Unterstützung in ähnlicher Höhe bereit. Im Jahr 2023 wurden so jeweils 40.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 15.000 Euro für Sportgeräte bereitgestellt.

Bei Fragen zu Fördermöglichkeiten können sich Sportvereine per E-Mail an sportfoerderung@kvmyk.de wenden – ebenso falls sich die Vereinsanschrift, der Vorsitzende oder die Bankverbindung ändert.