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Hasenpest im Kreis MYK aufgetreten
Die ansteckende Erkrankung war aufgefallen, nachdem ein Jäger ein bereits schwer krankes Tier erlegt und aufgrund eines Verdachts ins Landesuntersuchungsamt nach Koblenz gebracht hatte. Dort konnte der Erreger der Hasenpest Francisella tularensis in Leber und Milz nachgewiesen werden. Hauptsächlich betroffen sind von der Krankheit Hasen, Kaninchen oder Nagetiere, jedoch kann sie auch auf andere Tiere oder Menschen übertragen werden.
„Im Gegensatz zu gesunden Feldhasen zeigen an Hasenpest erkrankte Tiere in der Regel kein typisches Fluchtverhalten, sondern lassen Menschen scheinbar ohne Scheu an sich herankommen. Hohes Fieber und Schwäche sowie eine schnelle Atmung sind weitere Hinweise auf eine Erkrankung bei dem betroffenen Tier. Man darf dennoch keinesfalls die Tiere anfassen“, erläutert Dr. Simone Nesselberger, Leiterin des Veterinäramtes MYK. Die Ansteckung des Menschen ist über offene Wunden, die Schleimhäute, die Bindehaut der Augen oder auch durch Einatmen von erregerhaltigem Staub möglich. Hat man doch ein Tier angefasst, sollten die Hände gut gereinigt und desinfiziert werden. Die Krankheitssymptome beim Menschen sind ähnlich wie bei einer Grippe: Es zeigen sich Fieber, Abgeschlagenheit und geschwollene Lymphknoten, manchmal auch Übelkeit und Durchfall. Komplikationen mit Lungenentzündung oder Beteiligung anderer Organe wie Leber, Niere und Herz können vorkommen. Nach Kontakt und ersten Anzeichen sollte man umgehend einen Arzt aufsuchen. Hunde können sich grundsätzlich infizieren und den Erreger weitergeben, besitzen jedoch eine hohe natürlich Resistenz. Nicht verwechselt werden sollte die Tularämie mit der Myxomatose, bei der die erkrankten Tiere Schwellungen und Entzündungen im Bereich der Augen zeigen. Die Myxomatose ist im Gegensatz zur Tularämie für den Menschen ungefährlich.
Wer ein auffälliges Tier entdeckt, sollte dieses dem Veterinäramt der Kreisverwaltung melden. Dort werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Meldungen an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Tel. 0261/108-459 oder 108-455. Bei Nichterreichbarkeit sollte man sich an die örtlichen Ordnungsbehörden oder die Polizei wenden, die dann den entsprechenden Jagdpächter informieren.