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Gericht bestätigt Verbleib von Mayen-Koblenz im Entschuldungsfonds

Das Verwaltungsgericht sah dies jedoch anders. Es stellte fest, dass der Konsolidierungsvertrag ausdrücklich vorsieht, dass der Landkreis in besonderen Fällen im Programm verbleiben kann – nämlich dann, wenn nach einem kurzfristigen Schuldenrückgang ein erneuter Wiederanstieg der Verschuldung unmittelbar absehbar ist. Genau das war hier der Fall: Nach einem Absinken der Liquiditätskredite auf rund 15,7 Millionen Euro in 2021 stiegen sie 2022 wieder auf über 27,4 Millionen Euro an. Hauptgrund war eine notwendige Neuausschreibung von Schülerverkehrsdiensten. 

Das Gericht folgte der Argumentation des Landkreises, der durch Rechtsanwalt Dr. Michael Faber aus der Koblenzer Kanzlei Martini-Mogg-Vogt-Rechtsanwälte (MMV) vertreten wurde und hob die Entscheidung des Landes auf. Damit muss Rheinland-Pfalz die verweigerten Finanzhilfen für 2022 und 2023 nachzahlen – samt Zinsen. Zudem eröffnet das Urteil die weitere Teilnahme des Landkreises am KEF-RP, der noch bis 2026 läuft. Bleibt der Landkreis bis zum Ende im Programm, könnte er weitere Entschuldungshilfen von bis zu 7,76 Millionen Euro erhalten. 

Der Landkreis Mayen-Koblenz begrüßt das Urteil, das Klarheit schafft und finanzielle Unterstützung für die kommenden Jahre eröffnet. Noch besteht die Möglichkeit, dass das Land Berufung gegen die Entscheidung einlegt.