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Kreisverwaltung weist auf Einschränkungen in der Bearbeitung von Anträgen zur Bildung und Teilhabe hin

Die Anträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie eingehen. Die Antragstellenden erhalten unaufgefordert Nachricht per E-Mail oder auf dem Postweg. Hierbei geht kein Antrag verloren und berechtigte Ansprüche auf Nachzahlungen sind mit der Antragstellung gesichert. Von etwaigen Rückfragen zum Bearbeitungsstand bittet die Kreisverwaltung abzusehen, da dies die Bearbeitung noch weiter verzögert.

Für allgemeine Anfragen zu den Leistungen sind die zuständigen Mitarbeiter Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und Freitag von 8.30 bis 13 Uhr erreichbar. Für die längeren Wartezeiten bittet die Kreisverwaltung um Verständnis.