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Wichtiger Schritt im Digitalisierungsprozess: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz setzt E-Rechnungspflicht ab 1. April um

Registrierung und Einreichung

Um Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang einreichen zu können, müssen sich Rechnungssteller für jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln im ZRE registrieren. Die Registrierung erfolgt über das „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER. Nähere Informationen finden Unternehmen unter www.e-rechnung.service.rlp.de. Nach erfolgreicher Registrierung können Rechnungen auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:

  • E-Mail: Rechnungen müssen an die E-Mail-Adresse ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de gesendet werden. Die Absenderadresse muss im ZRE-Benutzerkonto hinterlegt sein.
  • Upload im ZRE: Nach dem Login im ZRE können Rechnungen direkt hochgeladen werden.
  • Webformular: Ein Webformular steht zur Verfügung, um Rechnungen manuell zu erstellen – vor allem für einfache Rechnungen.
  • Peppol: Über das Peppol-Netzwerk kann die Rechnung eingereicht werden, ohne dass eine Registrierung im ZRE erforderlich ist. Peppol-Nutzer erhalten Rückmeldungen zu ihren Rechnungen.

Ausnahmen und Befreiungen

Unter bestimmten Bedingungen können Rechnungssteller von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung befreit werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Unternehmen beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD).

Zusätzliche Informationen zur E-Rechnungspflicht und zu den Vorgaben der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz finden Unternehmen auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter https://www.kvmyk.de/buergerservice-online/onlineangebote/#accordion-1-3. Hilfe bei der Registrierung erhalten Unternehmen online unter https://e-rechnung.service.rlp.de/weitere-informationen/kontakt-support.