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Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine wird automatisch verlängert

Keine weiteren Schritte erforderlich

Die betroffenen Geflüchteten müssen sich nicht persönlich bei der Ausländerbehörde melden. Die Verlängerung erfolgt automatisch. Auch die Träger von Sozialleistungen wie Sozialämter, Jobcenter, Familienkassen und Krankenkassen sowie die Arbeitgeber werden entsprechend informiert. Ebenso wird die Europäische Union über den Fortbestand der Aufenthaltserlaubnisse informiert, sodass es keine Einschränkungen für die Reisefreiheit innerhalb der EU gibt.

Informationen zur eID-Funktion

Die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) steht nicht mehr zur Verfügung. Betroffene, die diese Funktion bisher genutzt haben, sollten dies berücksichtigen.

Weitere Informationen, auch in ukrainischer, englischer und russischer Sprache, finden Betroffene online unter https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de oder https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua