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Onlineangebote
Onlineangebote
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz stellt Onlinedienste zur Verfügung, über die Sie die Möglichkeit haben sich (inter)aktiv zu bestimmten Themen zu informieren oder Verwaltungsleistungen einfach und bequem von Zuhause aus zu erledigen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den derzeit verfügbaren Angeboten:
Ausländerbehörde
Bauen
Bildung und Schule
E-Rechnung
Informationen zur Einreichung von E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP
Behördenname:
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Leitweg-ID:
071370000000-001-11
Peppol-ID:
0204:071370000000-001-11
Umsatzsteuer-ID:
DE148722940
Ab dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in RLP elektronische Rechnungen zu erstellen und diese über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) einzureichen. Dies ist in § 1 sowie § 3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert.
Die Regelungen des Wachstumschancengesetzes für den B2B-Bereich und insbesondere die dort festgelegten Wertgrenzen und Übergangsfristen gelten für öffentliche Aufträge nicht.
Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen für die Einreichung von E-Rechnungen an unsere Behörde aufgeführt. Diese und weitere detailliertere Informationen finden Sie unter: www.e-rechnung.service.rlp.de
Nutzung des ZRE
Um den ZRE nutzen zu können, müssen Sie sich für jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln registrieren:
https://e-rechnung.service.rlp.de/rechnungseingang/user/login
Die Registrierung erfolgt mit Hilfe des „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER:
Übertragungskanäle
- E-Mail: Rechnungen per E-Mail müssen IMMER an folgende Mailadresse geschickt werden: ZRE-rlp@Poststelle.rlp.de
Wenn Sie eine Rechnung per Mail einreichen, muss Ihre Absenderadresse in einem ZRE-Benutzerkonto hinterlegt sein. Aktuell kann pro ZRE-Benutzerkonto nur eine Mailadresse hinterlegt werden. Die Rückmeldung des ZRE wird immer an die Mailadresse gesendet, von der die Rechnung eingereicht wird – sowohl bei Ablehnung als auch bei erfolgreicher Zustellung. Daher bitten wir Sie, keine Rechnungen von einer Noreply- oder einer Bounce-Mailadresse einzureichen. Wenn Sie Rechnungen über einen Dienstleister bzw. über einen Softwareanbieter versenden, stellen Sie sicher, dass Sie die Absenderadresse kennen.
- Upload: Wer eine Rechnung im ZRE selbst hochladen möchte, muss beim ZRE registriert und eingeloggt sein. Nach erfolgreichem Login wird die Möglichkeit zum Upload angeboten. Fehlermeldung und Bestätigung erfolgen hier direkt im Browser.
- Webformular: Wer registriert und eingeloggt ist, hat zudem die Möglichkeit, eine Rechnung im Webformular zu erstellen. Dieses Angebot ist mit manuellem Aufwand verbunden und eher auf unkomplizierte Rechnungen ausgelegt. Eine Archivierung im Portal erfolgt nicht, daher müssen Sie die Rechnung über den Download-Button herunterladen, sobald sie erstellt ist.
- Peppol: Peppol ist der einzige Übertragungskanal, der für Rechnungsteller keine Registrierung erforderlich macht. Als Rechnungssteller erhalten Sie eine Rückmeldung von Peppol, wenn die Rechnung von Peppol verarbeitet werden kann. Eine automatisierte Rückmeldung vom ZRE erhalten Sie aktuell nicht. Sollte der ZRE die Rechnung allerdings ablehnen, z. B. weil „BT-10“ nicht mit einer korrekten Leitweg-ID befüllt ist, so nimmt der Support des ZRE Kontakt über die Mailadresse auf, die Sie in „BT-43“ der Rechnung hinterlegt haben.
Um Peppol zu nutzen, benötigen Sie einen Service Provider, der im Peppol-Netzwerk gelistet ist. Eine Übersicht finden Sie hier. Wenn Sie Rechnungen über einen Dienstleister bzw. über einen Softwareanbieter einreichen, kann dieser Ihnen ggf. bei Fragen zu Peppol weiterhelfen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://e-rechnung.service.rlp.de/faqs/faqs-peppol oder https://peppol.org/.
Rechnungsformate & Rechnungsbegründende Unterlagen
Sie können Rechnungen einreichen, die der aktuell gültigen Fassung des Standards XRechnung entsprechen. Zusätzlich verarbeitet der ZRE momentan die zuletzt außer Kraft gesetzte Version des Standards. Auch ZUGFeRD-Rechnungen im Profil XRechnung können eingereicht werden, die Profile EN 16931 und Extended befinden sich aktuell in der Testphase. Eine solche ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einem PDF mit eingebetteter XML-Datei. Beachten Sie hierbei bitte, dass der ZRE das PDF verwirft und aus der XML-Datei, die die relevante Originalrechnung beinhaltet, wieder eine eigene Visualisierung anfertigt.
Rechnungsbegründende Anlagen müssen Base64-kodiert sein und können in den folgenden Formaten zur E-Rechnung hinzugefügt werden: PDF, PNG, JPG, JPEG, CSV, XLSX, ODS. Alle Anlagen müssen unterschiedliche Namen haben. Dies betrifft auch eingebettete, Base64 codierte Anlagen innerhalb der E-Rechnung. Die Dateinamen dürfen kein @-Zeichen enthalten und werden ggf. abgeschnitten, wenn sie zu lang sind. Es darf nur eine Rechnung pro E-Mail eingereicht werden, die Gesamtgröße inkl. aller Anhänge darf 20 MB nicht überschreiten. Genauere Infos und Angaben dazu, was Sie noch bei der Einreichung beachten sollten, finden Sie hier.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Registrierung oder zur Einreichung von Rechnungen unmittelbar an:
www.e-rechnung.service.rlp.de/weitere-informationen/kontakt-support
Hinweisgeberschutz
Jagd, Waffen und Feuerwerke
Kreisverwaltung weist auf Einschränkungen in der Jagd-, Waffen- und Sprengstoffbehörde ab Oktober hin Aus personellen Gründen wird es ab Oktober zu starken Einschränkungen in der Sachbearbeitung in der Jagd-, Waffen- und Sprengstoffbehörde und dadurch auch zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten kommen. Alle Anträge hinsichtlich des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarten sollten postalisch eingereicht werden. Ist in Ausnahmefällen eine persönliche Vorsprache erforderlich, so setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeitern zwecks Terminvereinbarung in Verbindung. Für schriftliche Anfragen wenden Sie sich bitte an folgende Postfächer: JagdFischerei@kvmyk.de oder WaffenSprengstoff@kvmyk.de.
Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz - Bürgergeld
Katastrophenschutz
Kfz
Kinder und Jugendliche
ÖPNV & Schülerbeförderung
- Anregungen & Kritik ÖPNV
- Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten zur Realschule plus, sowie Klassenstufe 5 - 10 der Gymnasien und den Integrierten Gesamtschulen, Grundschulen und Förderschulen
- Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten zur Berufsfachschule I und II, sowie Berufsvorbereitungsjahr durch den Landkreis Mayen-Koblenz
- Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten zur Sekundarstufe II durch den Landkreis Mayen-Koblenz
Politik
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Wirtschaft