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Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Sie Tiere wildlebender Arten halten.
Bevor Sie mit der Errichtung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen. Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Errichtung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.
Teaser
Sie müssen die Errichtung von Tiergehegen der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzTeam "Artenschutz"
Tel.: 0261/108-319
Tel.: 0261/108-446
Tel.: 0261/108-274E-Mail: artenschutz@kvmyk.de
Voraussetzungen
- Sie müssen das Tiergehege als dauerhafte Einrichtung im Zeitraum von mindestens sieben Tage im Jahr betreiben.
- Sie müssen die Tiere außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden halten.
- Sie dürfen das Tiergehege nicht als Zoo zur Zurschaustellung der Tiere betreiben.
- Sie müssen die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes einhalten.
- Sie dürfen den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
- Sie dürfen den Zugang zu Wald-, Flur- und Gewässerbereichen nicht einschränken.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Errichtung des Tiergeheges
Rechtsgrundlage