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Badegewässerqualität
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Alle ausgewiesenen EU Badegewässer werden regelmäßig von den zuständigen Behörden der Gesundheits- und Wasserwirtschaftsverwaltung untersucht. Die Badesaison in Rheinland-Pfalz dauert vom 1. Juni bis 31. August eines jeden Jahres.
Teaser
Sie finden die Wasserqualität an einem bestimmten Badegewässer nicht badetauglich? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle, damit diese die Badewasserqualität überprüft.
Verfahrensablauf
Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt für jedes Badegewässer nach dem Ende jeder Badesaison. Die Proben werden jedoch bereits zur Badesaison genommen. Ein Badegewässer kann nachfolgend bewertet werden
- ausgezeichnet
- gut
- ausreichend
- mangelhaft.
Wird ein Badegewässer in fünf aufeinander folgenden Jahren als „mangelhaft“ eingestuft, so wird auf Dauer das Baden verboten oder auf Dauer vom Baden abgeraten.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzTeam "Badegewässer"
Tel.: 0261/108-382
Tel.: 0261/108-274E-Mail: badegewaesser@kvmyk.de
Rechtsgrundlage
Kurztext
Alle ausgewiesenen EU Badegewässer werden regelmäßig von den zuständigen Stelle geprüft und bewertet.
Typisierung
5
An wen muss ich mich wenden?
Das Aussprechen eines Badeverbots ist Aufgabe der für das jeweilige Gewässer zuständigen Wasserbehörde (Kreisverwaltung, Stadtverwaltung, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd).