Badegewässerqualität

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Alle ausgewiesenen EU Badegewässer werden regelmäßig von den zuständigen Behörden der Gesundheits- und Wasserwirtschaftsverwaltung untersucht. Die Badesaison in Rheinland-Pfalz dauert vom 1. Juni bis 31. August eines jeden Jahres.

  • Teaser

    Sie finden die Wasserqualität an einem bestimmten Badegewässer nicht badetauglich? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle, damit diese die Badewasserqualität überprüft.

  • Verfahrensablauf

    Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt für jedes Badegewässer nach dem Ende jeder Badesaison. Die Proben werden jedoch bereits zur Badesaison genommen. Ein Badegewässer kann nachfolgend bewertet werden

    • ausgezeichnet
    • gut
    • ausreichend
    • mangelhaft.

    Wird ein Badegewässer in fünf aufeinander folgenden Jahren als „mangelhaft“ eingestuft, so wird auf Dauer das Baden verboten oder auf Dauer vom Baden abgeraten.

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Badegewässer"

    Tel.: 0261/­108-382
    Tel.: 0261/­108-274

    E-Mail: badegewaesser@kvmyk.de

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Das Aussprechen eines Badeverbots ist Aufgabe der für das jeweilige Gewässer zuständigen Wasserbehörde (Kreisverwaltung, Stadtverwaltung, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd).

Zuständige Abteilungen