Gewässeraufsicht


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist

  • bei zulassungsbedürftigen Maßnahmen: die für die Zulassung zuständige Behörde.
  • bei nichtzulassungsbedürftigen Maßnahmen:
    • die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd), wenn die Unterhaltungslast des Gewässers oder der Anlage beim Land, den Kreisen oder den kreisfreien Städten obliegt,
    • in allen übrigen Fällen die untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung).
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

Team "Grundwasser"

Tel.: 0261/108-506
Tel.: 0261/108-130
Tel.: 0261/108-178

 E-Mail: grundwasser@kvmyk.de

Zuständige Abteilungen