Wassergefährdende Stoffe Meldung Austritt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie an die untere Wasserbehörde der örtlichen Kreis- oder Stadtverwaltung.

Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich. In Städten nimmt auch die Feuerwehr (112) die Meldung entgegen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende