Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Sachverständigenorganisation anerkennen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Um Sachverständige bestellen zu können, die im Namen Ihrer Sachverständigenorganisation Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüfen, Gutachten im Rahmen von Eignungsfeststellungen erstellen und Fachbetriebe zertifizieren bzw. überwachen, müssen Sie eine Anerkennung bei der zuständigen Behörde des Landes beantragen, in der sich der Hauptsitz Ihrer Organisation befinden soll. Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Anerkennungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen Anerkennungen der hier zuständigen Behörde gleich, wenn sie ihnen gleichwertig sind. Sie sind der Behörde vor Aufnahme der Prüf- oder Überwachungstätigkeiten im Original oder in Kopie vorzulegen; eine Beglaubigung der Kopie kann verlangt werden. Die zuständige Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass gleichwertige Anerkennungen nach Satz 1 in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

  • Teaser

    Wenn Sie eine Sachverständigenorganisation gründen wollen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüft, Gutachten erstellt und Fachbetriebe zertifiziert bzw. überwacht, müssen Sie eine Anerkennung bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Grundwasser"

    Tel.: 0261/­­108-506
    Tel.: 0261/­­108-130
    Tel.: 0261/­­108-178
     
    E-Mail: grundwasser@kvmyk.de

  • Welche Gebühren fallen an?

    Der Antrag wird gebührenpflichtig, wenn ein Anerkennungsbescheid erstellt wird.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    vor Aufnahme der Tätigkeit

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Anträge / Formulare