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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gewähren
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit dem Programm "Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft" (EULLa) fördert das Land Rheinland-Pfalz eine umweltschonende und nachhaltige Landwirtschaft. Die Landwirte sollen eine aktive Rolle im Umwelt- und Naturschutz übernehmen.
Um den differierenden Zielsetzungen und spezifischen örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen, werden Agrarumweltmaßnahmen angeboten, die den gesamten Betriebszweig oder das gesamte Unternehmen betreffen. Gleichzeitig werden auch einzelflächenbezogene Maßnahmen auf Acker und Grünland angeboten
Die Programmteilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Folgenden Maßnahmen werden angeboten:
- Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland
- Vielfältige Kulturen im Ackerbau
- Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter
- Anlage von Gewässerrandstreifen
- Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau
- Saum- und Bandstrukturen
- Umwandlung einzelner Ackerflächen in Grünland
- Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz
- Alternative Pflanzenschutzverfahren
- Vertragsnaturschutz Grünland
- Vertragsnaturschutz Kennarten
- Vertragsnaturschutz Weinberg
- Vertragsnaturschutz Acker
- Vertragsnaturschutz Streuobst
- Biotechnische Pflanzenschutzverfahren
- Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzDie Regelungen nach der neuen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 haben auch Auswirkungen auf die Agrarumweltprogramme und die entsprechenden Förderprämien. Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen hat das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz einen Prämienrechner auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Wichtig dabei ist, dass durch die Einführung der Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen Bewirtschaftungsauflagen aus dem Bereich der Agrarumweltprogrqamme in die erste Säule übertragen wurden. Das führt dazu, dass die Öko-Regelungen nicht uneingeschränkt mit dem EULLa-Programmteilen kombinierbar sind. Einen genauen Überblick über die Vereinbarkeit von EULLa (Alt- und Neuverfahren) und den Öko-Regelungen erhalten Sie mit den Kombinationstabellen des DLR :
Kurzversion_Kombitabelle_ÖR-EULLa_alt.pdf
Kurzversion_Kombitabelle_ÖR-AUKM.pdf
Bitte beachten Sie auch, dass die vom Land Rheinland-Pfalz oben unter "Leistungsbeschreibung" aufgeführten EULLa-Programmteile so nicht mehr angeboten werden. Eine aktuelle Übersicht der GAP-SP-Programmteile (vormals EULLa) ab 2023 finden Sie hier.
Teaser
Sie führen einen landwirtschaftlichen Betrieb in Rheinland-Pfalz oder Ihre Flächen befinden sich in Rheinland-Pfalz? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme am Programm beantragen.
Voraussetzungen
Die EULLa-Programmteile richten sich vorrangig an Landwirte und Winzer, die gemäß § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gewisse Mindestgrößen erfüllen.
Darüber hinaus bestehen für einige Programmteile abweichende Zuwendungsvoraussetzungen, die z.B. Privatpersonen als Grundstückseigentümer von landwirtschaftlichen Flächen eine Programmteilnahme ermöglichen. Hier kann Ihnen ihre zuständige Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) Auskunft über die Zuwendungsberechtigung erteilen.Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsunterlagen
- Flächennachweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erstantrag: siehe Anträge/Formulare
Weitergewährungsantrag: Die Antragstellung muss bis zum 15. Mai jeden Jahres erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bewilligung und Zahlung der Beihilfen erfolgt i.d.R. Ende Dezember.
Rechtsgrundlage
Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Landwirtschaft und Landentwicklung (EULLE)“ des Landes Rheinland-Pfalz
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
- Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Verordnung (EU) Nr. 2017/2393
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 807/2014
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 907/2014
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014
- Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG)
- InVeKoS-Verordnung (InVeKoSV)
- GAK-Gesetz (GAKG)
- Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
- Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Nationale Rahmenregelung Deutschland (NRR)
- Landestransparenzgesetzes (LTranspG)
Anträge / Formulare
Erstantrag:
Einer Teilnahme geht grundsätzlich immer ein EULLa Antragsverfahren voraus. Nur während dieses Antragszeitraumes können Interessierte einen Antrag auf Teilnahme an einem oder mehreren Programmteilen bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) einreichen. Die Ankündigung des EULLa Antragsverfahrens erfolgt durch offizielle Pressemitteilungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF). Auch informiert das DLR u.a. durch Zeitungsartikel über die Antragstellung.
Die Antragsunterlagen finden Sie in unserem Fachportal Agrarumwelt. Nach fristgerechter Abgabe bearbeitet die Kreisverwaltung die Anträge und schließt bis zum Jahresende die Bewirtschaftungsverträge mit den Antragstellern. Vertragsbeginn ist jeweils zum 01. Januar des Jahres nach der Antragstellung.
Weitergewährungsantrag:
Die Antragstellung erfolgt bis zum 15. Mai jeden Jahres nur in elektronischer Form.
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzDie Kreisverwaltung Mayen-Koblenz informiert zusätzlich alle Unternehmen, die bereits am EULLa-Programm teilnehmen und deren bestehende Verträge auslaufen, rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten zur Verlängerung oder Neuantragstellung.
Sofern Sie den Landwirtschafts-Newsletter der Kreisverwaltung abonniert haben, erhalten Sie ebenfalls zum Start eines neuen Verfahrens alle notwendigen Informationen.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an einem neuen Verfahren unverbindlich vormerken zu lassen. Hierzu senden Sie uns bitte eine Email mit Name und Sitz des Unternehmens, Ihrer Unternehmensnummer und nennen Sie uns die Programmteile, an denen Sie gerne teilnehmen möchten an landwirtschaft@kvmyk.de. Sobald das Verfahren startet, senden wir Ihnen alle Infos und auch die Antragsunterlagen für die von Ihnen benannten Maßnahmen zu.
Unterstützende Institutionen
- Kreisverwaltungen,
- Bauern- und Winzerverbände,
- Maschinen- und Betriebshilfsringe,
- private Dienstleister
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?