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Direktzahlungen
Leistungsbeschreibung
Auch nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union bilden die Direktzahlungen die 1. Säule der Europäischen Agrarförderung. Die aktuelle Reform regelt die Grundlagen für den Zeitraum 2023-2027. Bei den Direktzahlungen handelt es sich um grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelte Zahlungen. Der Erhalt dieser Zahlungen ist unter anderem an fachrechtliche Vorgaben (Konditionalität) gebunden. Die bisherigen Zahlungsansprüche und die Kleinerzeugerregelung entfallen ersatzlos.
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz hat zur Erläuterung der neuen Regelungen nach der GAP 2023 Videos veröffentlicht. Diese finden Sie auf dem DLR RLP YouTube-Kanal.
Daneben ist vom DLR auch ein Prämienrechner online gestellt worden. Mit diesem Werkzeug können Sie Ihre betriebsindividuellen Prämien errechnen, auch unter Berücksichtigung Ihrer beabsichtigten Kombinationen von EULLa- oder GAP-Strategieplan-Maßnahmen mit den neuen Öko-Regelungen. Hier gehts zum Prämienrechner des DLR.
Eine Einführung zur neuen Antragssoftware Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag (LEA) finden Sie hier.
Ab dem Antragsjahr 2023 ist die Förderung im Rahmen der Direktzahlungen in folgende einzelne Förderbereiche aufgeteilt:
Einkommensgrundstützung (bisher Basisprämie)
Die Einkommenssgrundstützung wird ab 2023 nur aktiven Landwirten als bundeseinheitlicher Betrag je Hektar förderfähiger Fläche gewährt. Dabei sind fachrechtliche Vorgaben (Konditionalität) einzuhalten.
Konditionalität
Die Einhaltung fachrechtlicher Vorgaben, die sog. Konditionalität, ist die Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen und Förderprämien aus dem Bereich der Agrarumweltmaßnahmen. Bei Verstößen gegen diese Auflagen drohen Sanktionen. Die Konditionalität umfasst verschiedene Bereiche. Neben den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sind auch auch die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) maßgebend. Die GLÖZ-Standards werden ebenfalls anhand von Videos des DLR anschaulich erläutert.
GLÖZ 1 - Erhaltung von Dauergrünland
GLÖZ 2 - Mindestschutz von Feuchtgebeiten und Mooren
GLÖZ 3 - Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern
GLÖZ 4 - Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
GLÖZ 5 - Bodenbearbeitung zur Verringerung von Erosion
GLÖZ 6 - Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten
GLÖZ 7 - Fruchtwechsel auf Akerland
GLÖZ 8 - Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen an Ackerland
GLÖZ 9 - Umbruchverbot von umweltsensiblem Dauergrünland
Zu einzelnen GLÖZ-Standards gibt es auch hilfreiche Merkblätter.
Allgemein und kompakt dargestellt werden die neuen Regelungen in der Infobroschuere_Konditionalität_Stand_April_2023.pdf
Agroforstsysteme
Ab 2023 sind auch sogenannte Agroforstsysteme unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Man versteht hierunter Gehölzpflanzen, die auf Ackerland, Dauergrünland oder in Dauerkulturen zur Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion angebaut werden. Hierfür ist ein positiv geprüftes Nutzungskonzept notwendig.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Agroforst-Nutzungskonzept. Den Antrag finden Sie ebenfalls im Bereich Dokumente.
Öko-Regelungen (Eco-Schemes)
Das bisher verpflichtende Greening geht mit weiteren Anforderungen in die Vorschriften zur Konditionalität über, die damit obligatorisch werden. Die neuen Öko-Regelungen hingegen sind kombinierbare freiwillige Maßnahmen.
Umverteilungseinkommensstützung (bisher Umverteilungsprämie)
Zur Förderung kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe wird Betriebsinhabern, die Anspruch auf die Einkommensgrundstützung haben, die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit gewährt: Gruppe 1 gilt für 1 bis 40 ha und Gruppe 2 gilt für 41-60 ha.
Junglandwirte-Einkommensstützung (bisher Juglandwirteprämie)
Landwirte, die im ersten Jahr der Beantragung 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten für insgesamt fünf Jahre die Junglandwirte-Einkommensstützung, sofern die Prämie innerhalb von fünf Kalenderjahren nach der Niederlassung beantragt wird. Neu ist hierbei vor allem, dass die Antragstellenden eine berufliche Qualifikation nachwiesen können (Abschluss eines staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Landwirtschaft, Studienabschluss in der Agrarwirtschaft, anerkannte Bildungsmaßnahmen, zweijährige Berufserfahrung u. a.)
gekoppelte Einkommensstützungen für Mutterschafe/-ziegen und Mutterkühe
Hierunter versteht man Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, - schafen und -ziegen. Dabei gilt: Es müssen mindestens drei Mutterkühe beantragt werden, die einmal gekalbt haben muss. Der Anspruch auf die Förderung entfällt bei gleichzeitiger Haltung von Milchkühen. Bei den Mutterschafen und -ziegen müssen mindestens sechs Tiere in der Altersgruppe zwischen zehn bis 18 Monate und ab 19 Monaten vorhanden sein, die im HIT gemeldet sind. Für alle Tiere gilt, dass Pflichten zur Kennzeichnung und Registrierung erfüllt sind.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Anträge / Formulare
- Agrarförderung: Anlage Anzeige nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit 2023(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Agrarförderung: Antrag-Nutzungskonzeptes RP 2024(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Agrarförderung: Vordruck Anzeige Pflugeinsatz auf potentiellem Dauergrünland nach der GAPInVeKoS-VO 2023(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Agrarförderung: Vordruck Ausnahme Landwirtschaftliche Mindesttätigkeit 2021(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Agrarförderung: Vordruck Datenerfassungsblatt Tierhalter Stand 22.03.2023
- Agrarförderung: Vordruck Vollmacht Hoftierarzt 2020(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Agrarförderung: Vordruck Vollmacht RLP (Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Agrarförderung: Vorlage Nachweis Verfügungsberechtigung Flächen(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)