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Elektronischer Antrag Agrarförderung (eAntrag)
Leistungsbeschreibung
Das Antragsverfahren in der Agrarförderung wurde 2015 grundlegend von einem sehr umfangreichen und aufwendigen papiergebundenen Verfahren in ein elektronisches überführt. Seit 2018 ist die elektronische Antragstellung für alle Antragsteller verpflichtend.
Hintergrund ist, dass die Europäische Union bereits 2014 in einer Verordnung geregelt hat, dass zukünftig die Erhebung aller förderrelevanten Flächendaten graphisch erfolgen muss. Das bedeutet, es genügt nicht mehr die rein alphanummerische Angabe von Flächendaten. Antragsteller müssen nun die Bewirtschaftung ihrer Flächen auf Luftbildern einzeichnen. Über die so erzeugte Geometrie wird dann die Flächengröße errechnet.
Mit der GAP-Reform 2023 wird auch eine neue Antragssoftware eingeführt: LEA - Landwirtschaftlicher Elektronischer Antrag.
Auch für den elektronischen Antrag gilt die EU-weite Antragsfrist 15. Mai. Bis zu diesem Datum muss der elektronische Antrag gestellt sein. Ab 2023 ist es unerheblich, auf welchen Wochentag der Schlusstermin fällt, da kein Datenträgerbegleitschein mehr eingereicht werden muss. Mittels einer Zwei-Faktor-Authentifizierung gilt der Antrag als rechtsverbindlich gestellt.
Zur Unterstützung der Antragsteller ist beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach ein technischer Support eingerichtet, der über ein Kontaktformular erreichbar ist. Dort wird Hilfe bei technischen Problemen geleistet und Fragen zur Software beantwortet. Für fachliche Fragen ist weiterhin die Kreisverwaltung der richtige Ansprechpartner.
Hilfe zum Umgang mit LEA bieten Ihnen die die verfügbaren Merkblätter.
Technische_Merkblattmappe_LEA_V2.3.0_2023.pdf
Berechnungshilfen (VK-Rechner, GLÖZ8-Rechner und Viehbesatzrechner) werden ebenfalls angeboten unter DLR_Berechnungshilfen.
Hilfestellung zur Beantragung der Tierprämien über LEA
Zur Beantragung der neuen gekoppelten Tierprämien müssen die Tiere mit einer Ohrmarke bzw. Identifikationsnummer in LEa angegeben werden. Bei großen Schafherden stellt die Einzeltiererfassung einen hohen Aufwand dar. Zur Verringerung des Aufwandes wird Ihnen die Möglichkeit des csv-Imports einer vorgegebenen Dateivorlage angeboten. So können ganze Bestandsregister in LEA importiert werden. Die Vorlage, die auch in LEa zur Verfügung stehen wird, bieten wir Ihnen zusammen mit einem Leitfaden hier zur Vorbereitung an.
Anleitung zum Öffnen und Bearbeiten csv-Vorlage Tierprämien.pdf
CSV Vorlage Schaf_Ziege final.csv
Eine CSV-Vorlage zur Beantragung der Mutterkuhprämie wird nur in LEA zur Verfügung gestellt. Durch die Bestandsführung im HIT sind im Regelfall alle Tiere des Betriebes in LEa vorgeblendet.