Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

    Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

    • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
    • als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
    • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet
  • Teaser

    Können Sie eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, die u.a. in Form von Heimerziehung möglich ist.

  • Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich als Sorgeberechtigte bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die Unterbringung Ihres Kindes außerhalb der Familie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Bewilligt es die Hilfe, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festgelegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Team „Allgemeiner Sozialdienst“

    Stadt Bendorf

    Tel. 0261/108-534 (Kernstadt, Stadtteil Mülhofen)

    Tel. 0261/108-620 (Stadtteil Sayn)

    Tel. 0261/108-249 (Stadtteil Stromberg)

    Verbandsgemeinde Maifeld

    Tel. 0261/108-520 (Einig, Gering, Kollig, Lonnig, Münstermaifeld, Ochtendung) 

    Tel. 0261/108-387 (Gappenach, Gierschnach, Kalt, Kerben, Mertloch, Naunheim, Pillig, Polch, Rüber, Trimbs, Welling, Wierschem) 

    Verbandsgemeinde Mendig 

    Tel. 0261/108-126 (Mendig)

    Tel. 0261/108-267 (Bell, Rieden, Thür, Volkesfeld) 

    Verbandsgemeinde Pellenz

    Tel. 0261/108-267 (Kretz, Kruft, Nickenich) 

    Tel. 0261/108-126 (Plaidt)

    Tel. 0261/108-394 (Saffig)

    Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

    Tel. 0261/108-394 (Bereich Mosel ohne Kobern-Gondorf)

    Tel. 0261/108-606 (Bereich Rhein, Kobern-Gondorf)

    Tel. 0261/108-520 (Wolken)

    Verbandsgemeinde Vallendar

    Tel. 0261/108-136 (Vallendar, Niederwerth, Weitersburg)

    Tel. 0261/108-606 (Urbar)

    Verbandsgemeinde Vordereifel

    Tel. 0261/108-391

    Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Tel. 0261/108-642 (Kaltenengers, Kettig, St. Sebastian, Urmitz) 

    Tel. 0261/108-141 (Bassenheim)

    Tel. 0261/108-620 (Weißenthurm)

    Tel. 0261/108-249 (Mülheim-Kärlich)


    E-Mail: asd@kvmyk.de


    Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung.

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Sie müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Heimerziehung beteiligen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende