Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Diese ist geeignet, wenn sie Probleme wegen einer schwierigen Familiensituation oder sozialer Benachteiligung haben.

    Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

    • mit ihrer Lage umzugehen,
    • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
    • Konflikte selbständig zu lösen.
  • Teaser

    Sie können als Jugendlicher oder junger Volljähriger bei schwierigen Familiensituationen oder auch sozialer Benachteiligung eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beanspruchen.

  • Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

    Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Team „Allgemeiner Sozialdienst“

    Stadt Bendorf

    Tel. 0261/108-534 (Kernstadt, Stadtteil Mülhofen)

    Tel. 0261/108-620 (Stadtteil Sayn)

    Tel. 0261/108-249 (Stadtteil Stromberg)

    Verbandsgemeinde Maifeld

    Tel. 0261/108-520 (Einig, Gering, Kollig, Lonnig, Münstermaifeld, Ochtendung) 

    Tel. 0261/108-387 (Gappenach, Gierschnach, Kalt, Kerben, Mertloch, Naunheim, Pillig, Polch, Rüber, Trimbs, Welling, Wierschem) 

    Verbandsgemeinde Mendig 

    Tel. 0261/108-126 (Mendig)

    Tel. 0261/108-267 (Bell, Rieden, Thür, Volkesfeld) 

    Verbandsgemeinde Pellenz

    Tel. 0261/108-267 (Kretz, Kruft, Nickenich) 

    Tel. 0261/108-126 (Plaidt)

    Tel. 0261/108-394 (Saffig)

    Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

    Tel. 0261/108-394 (Bereich Mosel ohne Kobern-Gondorf)

    Tel. 0261/108-606 (Bereich Rhein, Kobern-Gondorf)

    Tel. 0261/108-520 (Wolken)

    Verbandsgemeinde Vallendar

    Tel. 0261/108-136 (Vallendar, Niederwerth, Weitersburg)

    Tel. 0261/108-606 (Urbar)

    Verbandsgemeinde Vordereifel

    Tel. 0261/108-391

    Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Tel. 0261/108-642 (Kaltenengers, Kettig, St. Sebastian, Urmitz) 

    Tel. 0261/108-141 (Bassenheim)

    Tel. 0261/108-620 (Weißenthurm)

    Tel. 0261/108-249 (Mülheim-Kärlich)


    E-Mail: asd@kvmyk.de


    Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung.

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Klären Sie bittemit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: gebührenfrei
    Vorkasse: Nein

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende