Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe. Ziel ist, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen. Sie ist daher vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.

    Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen die Betroffenen lernen,

    • Schwierigkeiten zu überwinden,
    • Selbstbewusstsein aufzubauen und
    • andere Meinungen zu achten.

    Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden.

  • Teaser

    Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe mit dem Ziel Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen.

  • Verfahrensablauf

    Das Jugendamt beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.

    Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Team „Allgemeiner Sozialdienst“

    Stadt Bendorf

    Tel. 0261/108-534 (Kernstadt, Stadtteil Mülhofen)

    Tel. 0261/108-620 (Stadtteil Sayn)

    Tel. 0261/108-249 (Stadtteil Stromberg)

    Verbandsgemeinde Maifeld

    Tel. 0261/108-520 (Einig, Gering, Kollig, Lonnig, Münstermaifeld, Ochtendung) 

    Tel. 0261/108-387 (Gappenach, Gierschnach, Kalt, Kerben, Mertloch, Naunheim, Pillig, Polch, Rüber, Trimbs, Welling, Wierschem) 

    Verbandsgemeinde Mendig 

    Tel. 0261/108-126 (Mendig)

    Tel. 0261/108-267 (Bell, Rieden, Thür, Volkesfeld) 

    Verbandsgemeinde Pellenz

    Tel. 0261/108-267 (Kretz, Kruft, Nickenich) 

    Tel. 0261/108-126 (Plaidt)

    Tel. 0261/108-394 (Saffig)

    Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

    Tel. 0261/108-394 (Bereich Mosel ohne Kobern-Gondorf)

    Tel. 0261/108-606 (Bereich Rhein, Kobern-Gondorf)

    Tel. 0261/108-520 (Wolken)

    Verbandsgemeinde Vallendar

    Tel. 0261/108-136 (Vallendar, Niederwerth, Weitersburg)

    Tel. 0261/108-606 (Urbar)

    Verbandsgemeinde Vordereifel

    Tel. 0261/108-391

    Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Tel. 0261/108-642 (Kaltenengers, Kettig, St. Sebastian, Urmitz) 

    Tel. 0261/108-141 (Bassenheim)

    Tel. 0261/108-620 (Weißenthurm)

    Tel. 0261/108-249 (Mülheim-Kärlich)


    E-Mail: asd@kvmyk.de


    Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung.

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten der sozialen Gruppenarbeit trägt das Jugendamt.

    Gebühr: gebührenfrei
    Vorkasse: Nein

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende