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Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem amtlichen Tierarzt bzw. Amtstierarzt bestätigt wird.
Dies betrifft insbesondere Säugetiere, Vögel, Fische, aber zum Teil auch Amphibien, Reptilien, Insekten, Spinnentiere, Weichtiere u. a. Tiere.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.
Entsprechendes gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Verfahrensablauf
Zunächst sind die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr zu klären.
Dann sind die Tiere für die Ausfuhr zu untersuchen und eine Gesundheitsbescheinigung ist auszustellen.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzTel.: 0261/108-781
E-Mail: veterinaerdienst@kvmyk.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft oder Behörden desselben zu erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe ist je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eventuell einzuhaltende Fristen sind von den Anforderungen des Bestimmungslandes, insbesondere von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen, abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer sind je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Es gelten zudem Regelungen und Vorschriften der Bestimmungsländer.
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte über die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr können von der Botschaft oder von Behörden des Bestimmungslandes eingeholt werden.
Für die Untersuchung von Tieren und für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises, in dessen Dienstbezirk Sie Ihren Betriebssitz haben.