Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten:

    • Zucht, Haltung oder Handel von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere
    • Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs
    • Schaustellung von Tieren
    • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge 
    • Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Verkauf (Abgabe gegen Entgelt) nach Deutschland verbringen
    • Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter anleiten

    Diese Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie

    • Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten
    • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung halten und zur Schau stellen
    • Hunde für Dritte ausbilden, hierfür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
    • Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen bzw. diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung vermitteln
    • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen

    Hinweis: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
    • Führungszeugnis
    • beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG

    Tipp: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldeadbehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Verfahrenskosten
    • Zustellungsgebühr
    • gegebenenfalls: weitere Auslagen
    • Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 18,50 € bis 370,00 €).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den Anforderungen.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kreisverwaltung.

Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

veterinaerdienst@kvmyk.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende