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Kurzzeitkennzeichen beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:-
es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
Betriebserlaubnis erteilt worden sein, -
für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
(Hauptuntersuchungsbericht) und -
es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
bestehen.
Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
Kurzzeitkennzeichen fahren.Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
Fahrt:- zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
- in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
- in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
wurden.-
es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
Teaser
Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
-
Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
COC) oder - Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzDie Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.