- Aktuelles
- Bürgerservice
- Landkreis
- Themen
- Abfall
- Arbeit & Soziales
- Ausländer & Flüchtlinge
- Betreuungsbehörde
- Breitbandausbau
- Energie
- Feuerwehr & Rettungsdienst
- Gleichstellung
- Kinder, Jugend & Familie
- Klima
- Kultur
- Landwirtschaft
- ÖPNV & Kita-/Schülerbeförderung
- Radverkehr
- Schule & Bildung
- Senioren
- Smarte Region MYK10
- Sport
- Umwelt & Natur
- Veterinärdienst & Lebensmittelüberwachung
- Wirtschaft & Kreisentwicklung
- Verwaltung
Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
Leistungsbeschreibung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Zusatzkennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.
Teaser
Wird Ihr hinteres amtliches Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt? Dann muss ein Zusatzkennzeichen am Fahrzeug angebracht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichens.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.