Naturschutzrechtliche Genehmigung Zeltlager

  • Leistungsbeschreibung

    Zum Zelten in Landschaftsschutzgebieten benötigen Sie in der Regel eine Zeltlagergenehmigung der unteren Naturschutzbehörde.

    Das Zelten ist innerhalb eines Naturschutzgebietes ist grundsätzlich verboten. Im Einzelfall kann von diesem Verbot aber eine Ausnahmegenehmigung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als obere Naturschutzbehörde beantragt werden.

     


An wen muss ich mich wenden?

Team "Naturschutz"

Tel.: 0261/108-319
Tel.: 0261/108-274

E-Mail: naturschutz@kvmyk.de

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