Amtsarzt/ Amtsärztin

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  • Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz nehmen die Kreisverwaltungen die Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden wahr. Die Landkreise sind verpflichtet, hierzu Gesundheitsämter einzurichten, die auch für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in den anliegenden kreisfreien Städten zuständig sind. Die Gesundheitsämter werden durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt geleitet.

    Die Gesundheitsämter haben allgemein den gesetzlichen Auftrag, die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung in ihrem Dienstbezirk zu beobachten, zu untersuchen und zu bewerten. Dies gilt vor allem für den Schutz vor übertragbaren Erkrankungen. Die Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen umfangreiche Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

    Eine wichtige Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden in der Regel im Auftrag anderer Behörden bzw. gemäß ihrer gesetzlichen Aufgaben tätig. 

    Die Gesundheitsämter haben vielfältige Überwachungsaufgaben bezüglich der Einhaltung von Hygienevorschriften, zum Beispiel in Krankenhäusern und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
    • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
    • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
    • Begutachtungen nach dem SGB XII
    • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von
    • Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
    • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
    • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
    • Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
    • Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
    • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt

    Die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz bieten Sprechstunden zu sexuell übertragbaren Erkrankungen an und man kann in den AIDS Beratungsstellen kostenlose HIV Testungen durchführen lassen. Darüber hinaus sind die Gesundheitsämter für die Tuberkuloseberatung zuständig.

    An die Gesundheitsämter sind in der Regel die Schul- und Jugendärztlichen Dienste und Sozialpsychiatrische Dienste angeschlossen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz führt ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen durch, soweit dies in Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist.

    Diese Untersuchungen erfolgen am Standort Koblenz, Mainzer Straße 60a, 56068 Koblenz.

    In Ausnahmefällen kann eine andere Untersuchungsstelle im Kreis Mayen-Koblenz vereinbart werden.


    Organisatorisches

    Üblicherweise beauftragt die zuständige Behörde das Gesundheitsamt, die Untersuchung durchzuführen. Das Gesundheitsamt bestellt dann den Betroffenen zu einem bestimmten Termin schriftlich ein. Sollte dieser Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um rechtzeitigen Rückruf zwecks Vereinbarung eines passenden Termins.

    Es ist aber auch möglich, dass die zu untersuchende Person den Untersuchungsauftrag selbst von der anfragenden Behörde erhält. Dies ist häufig bei Einstellungsuntersuchungen der Fall. Dann senden Sie uns bitte den Untersuchungsauftrag zunächst zu. Sie erhalten anschließend so zeitnah wie möglich eine Einladung mit Untersuchungstermin von uns.

     

    Hinweis zu Einstellungsuntersuchungen

    Einstellungsuntersuchungen müssen in dem Gesundheitsamt durchgeführt werden, das für den Erstwohnsitz zuständig ist. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus. Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Landkreises Mayen-Koblenz oder der Stadt Koblenz haben, finden Sie hier Ihr zuständiges Gesundheitsamt


    Hinweis zur Untersuchung auf Prüfungsfähigkeit

    Die Untersuchung sollte eigentlich am Erstwohnsitz stattfinden. Ist aber für den Erkrankten die Fahrt zum Erstwohnsitz unzumutbar, kann die Untersuchung auch an dem Gesundheitsamt erfolgen, das für den Zweitwohnsitz zuständig ist. Zur Untersuchung sollte möglichst ein aktuelles Attest des behandelnden Arztes mitgebracht werden. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist eine telefonische Terminabsprache unbedingt notwendig. Die Gebühr für die Untersuchung auf Prüfungsfähigkeit beträgt 40,00 Euro.


    Terminvereinbarungen (sofern keine Einladung mit vorgegebenem Termin seitens des Gesundheitsamts erfolgt) über:

    gesundheitsamt@kvmyk.de

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Personalausweis oder Reisepass

    Einladungsschreiben

    gegebenenfalls weitere in dem Einladungsschreiben genannte Unterlagen (z.B. Arztberichte, Röntgenbilder) 



An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende