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Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzDie Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig sind oder als "Kannkind" vorzeitig angemeldet werden.
Die Einschulungsuntersuchung wird von Arzt/innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt.
Ziel dieser Untersuchung ist die Feststellung des Entwicklungsstandes eines Kindes, um mögliche gesundheits- und schulrelevante Beeinträchtigungen und Entwicklungsrisiken zu erkennen, die einen gelungenen Schulstart erschweren können.
Bestehen bei einem Kind schulrelevante Auffälligkeiten oder sind bereits gesundheitliche Besonderheiten bekannt, können Empfehlungen zu Fördermaßnahmen ausgesprochen werden.
Berichte zum Gesundheitszustand der Erstklässler
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2020-2021.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2019-2020.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2018-2019.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2017-2018.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2016-2017 (1).pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2015-2016.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2014-2015a.pdf
- Kindergesundheitsbericht Einschulung 2013-2014a.pdf
Teaser
Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzAblauf der Einschulungsuntersuchung:
a) Anamnese mit Überprüfung des Impfstatus
b) Prüfung des räumlichen Sehvermögens und Prüfung des Farbsehens
c) Prüfung von altersgerechten Fertigkeiten mit dem "Sopess-Programm"
(Sopess = Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen)
d) Beratung der Eltern mit entsprechenden Empfehlungen
Die Ergebnisse werden in einer schulärztlichen Stellungnahme der Schulleitung mitgeteilt.
Bei vorliegendem besonderem Förderbedarf wird eine sonderpädagogische Überprüfung empfohlen.
Über eine eventuelle Zurückstellung vom Schulbesuch entscheidet die Schulleitung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzFolgende Unterlagen sind auch im Einladungsschreiben nochmals aufgeführt:
- Gelbes Vorsorgeheft
- Impfausweis
- Anamnesebogen
- Sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel
- Sofern vorhanden: ärztliche Vorbefunde ( Kopie )
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Das Einladungsschreiben mit Terminangabe bekommen die Eltern bei dem Anmeldetermin in der Schule.