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Epidemie
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Eine Epidemie ist die zeitliche und örtliche Häufung einer Krankheit innerhalb einer Bevölkerungsgruppe, wobei es sich dabei im engeren Sinn um Infektionskrankheiten, also von Mensch zu Mensch übertragbare Erkrankungen handelt.
Eine länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit wird als Pandemie bezeichnet.
Epidemisch auftretende Krankheiten sind viele Tropenkrankheiten wie z.B. das Dengue-Fieber, aber auch Cholera, Grippe oder Typhus können Epidemien auslösen.
Zur Bekämpfung von Epidemien kommen unter anderem Quarantäne und Absonderungsmaßnahmen in Frage. Darüber hinaus können Großveranstaltungen abgesagt werden. Hierüber entscheiden die örtlichen Gesundheitsbehörden in Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden.
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzMeldebögen für verschiedene Anlässe nach dem Infektionsschutzgesetz finden sich auf der Homepage www.kvmyk.de unter "Formulare", dort Buchstabe M: "Meldebogen ..."
Hinweis zur Meldung von Impfkomplikationen ans Gesundheitsamt:
Da die Meldung ans Gesundheitsamt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) namentlich erfolgen muss, sind in dem Formular zur Meldung von Impfkomplikationen Namen und Adresse vollständig anzugeben, wenn dieses Formular für die Meldung ans Gesundheitsamt verwendet wird. Die Weitermeldung vom Gesundheitsamt ans Paul-Ehrlich-Institut und Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gemäß § 11 Abs. 3 IfSG erfolgt dann anonymisiert (nur Initialen).
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für zur Benachrichtigung (Meldung, Übermittlung) verpflichtete Personen wie Ärzte und Gemeinschaftseinrichtungen:
Die Rechtmäßigkeit der Meldungen und Übermittlungen bleibt vom Inkrafttreten der DSGVO unberührt. Die betroffene Person muss aber entsprechend den Vorgaben in Art. 13 DSGVO informiert werden, sofern personenbezogene Daten erstmals bei ihr erhoben werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 25.06.2018 unter "Links": "Schreiben BMG IFSG-Vollzug zum Inkrafttreten der DSGVO"
Teaser
Leiden Sie an einer außergewöhnlich häufig auftretende Infektionskrankheit innerhalb eines geografisch beschränkten Gebietes? Dann sollten Sie die Hinweise zur Epidemie berücksichtigen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum Seuchenschutz erhalten Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes. Zur Pandemie hingegen auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation.
Anträge / Formulare
- Meldebogen bei Verdacht auf Impfkomplikation nach IFSG
- Meldebogen für Aviäre Influenza
- Meldebogen für HUS
- Meldebogen für Lyme-Borreliose
- Meldebogen nach § 34 IfSG (Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen)
- Meldebogen nach § 6 IfSG (Arztmeldungen, pdf-Format)
- Meldebogen nach § 6 IfSG (Arztmeldungen, Word-Format)
- Meldebogen nach §§ 6, 11 IfSG (nosokomiale Häufungen)
- Meldebogen nach §§ 7, 8, 9 IfSG (Labormeldungen, pdf-Format)
- Meldebogen nach §§ 7, 8, 9 IfSG (Labormeldungen, Word-Format)
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen zu einer Epidemie wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.