Infektionsschutzberatung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
    Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.

    Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.

    Dies betrifft beispielsweise:

    • Cholera
    • Diphtherie
    • akute Virushepatitis
    • Keuchhusten
    • Masern
    • Mumps
    • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
    • Tollwut
    • Tyhpus abdominalis
    • Windpocken

    Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Meldebögen für Infektionsmeldungen finden sich auf der Homepage www.kvmyk.de unter "Formulare" unter Buchstabe M: Meldebogen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:

    • zur Verhinderung der Weiterverbreitung
    • zu vorbeugenden Maßnahmen
    • zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
    • zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dies sind in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende