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Zahnerkrankungen Prävention bei Kindern und Jugendlichen fördern
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzDas Gesundheitsamt Mayen-Koblenz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz der LAGZ Rheinland-Pfalz e.V.
In der Arbeitsgemeinschaft arbeiten die Zahnärzteschaft, die Krankenkassen und das Gesundheitsamt zusammen mit dem Ziel, die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und die gesetzlichen Vorschriften zur Gruppenprophylaxe in der Region umzusetzen.
Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz befindet sich in der Rizzastraße 11 in Koblenz (im Gebäude der AOK).
Zwischen der Geschäftsstelle und dem Gesundheitsamt erfolgt eine Aufgabenteilung:Die Gesamtorganisation/Verwaltung der Arbeitsgemeinschaft sowie die Koordination aller Maßnahmen im Vorschulalter (zum Beispiel in Kindertagesstätten sowie die Elternberatung "Gesunde Zähne von Anfang an" sowie die Ausstattung der Einrichtungen mit Zahnbürsten/Zahnpflegesets zum Zähneputzen in den Einrichtungen) sowie die Umsetzung des Verweisungssystems für die Klassenstufen 2 bis 4 der Grundschulen nimmt die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft wahr:
Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz
Rizzastraße 11
56068 KoblenzTelefon: 0261 / 3904-291
FAX: 0261 / 3904-250
E-Mail: agz.ko-myk@rps.aok.deDie Koordination der Schulzahnpflege erfolgt (mit Ausnahme des Verweisungssystems für die Klassenstufen 2 bis 4) durch das Gesundheitsamt Koblenz.
Die Schulzahnpflege umfasst:
- zahnärztliche Untersuchung der Erstklässler (als zahnärztliche Ergänzung zur ärztlichen Einschulungsuntersuchung) mit Erinnerungssystem bei festgestelltem Behandlungsbedarf
- zahnärztliche Untersuchung in den Klassenstufen 1 bis 6 in den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, zum Teil mit Fluoridlacktouchierung*
- zahnärztliche Untersuchungen in den Klassen 1 bis 4 und Fluoridlacktouchierungen* in den Grundschulen, die am Aktivprogramm Zahnvorsorge teilnehmen
- zahnärztlicher Prophylaxeunterricht (ein bis zwei Stunden pro Klasse und Schuljahr)
- Gesundheitsberichterstattung, Teilnahme an epidemiologischen Studien (DAJ-Studie)
- Verweisungssystem zur zahnärztlichen Untersuchung beim Hauszahnarzt in den Klassenstufen 2 bis 4
Die Zuständigkeit und eigenständige Durchführung des Verweisungssystems zur zahnärztlichen Untersuchung in den Klassenstufen 2 bis 4 liegt seit dem Schuljahr 2015/2016 bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in der Rizzastraße 11 in Koblenz (Telefon 0261 / 3904-291).
* Fluoridanwendung nach schriftlichem Einverständnis der Eltern
Weitere Informationen und Links:
Teaser
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage