Medizinischer Fachdienst/ Jugendärztlicher Dienst

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.

    Zum Aufgabengebiet gehören:

    • Schuleingangsuntersuchungen,
    • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
    • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
    • Einzelfallberatungen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer,
    • Behindertenberatung,
    • Gesundheitsberichterstattung.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Für Einschulungsuntersuchungen rufen Sie bitte die Leistung: "Einschulungsuntersuchung teilnehmen" auf


    Für Vorsorgeuntersuchungen U4-U9 /Landeskinderschutzgesetz rufen Sie bitte die Leistung "Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern durchführen" auf  




  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Zu unterscheiden ist zwischen Einschulungsuntersuchungen (= Schuleingangsuntersuchungen) und Schuluntersuchungen.

    Schuluntersuchungen sind ärztliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schule bei bereits eingeschulten Kindern (vor allem in der vierten Klassenstufe von Grundschulen sowie in etwa zweijährigem Rhythmus in Förderschulen). Sie dienen dazu, gesundheitliche Beeinträchtigungen und eventuelle Entwicklungsstörungen möglichst frühzeitig zu erkennen und einer fachärztlichen Abklärung und Behandlung zuzuführen. 

    Die Untersuchung umfasst neben der körperlichen Untersuchung einen Seh- und Hörtest und die Überprüfung des Impfstatus. Hierfür sollen die Kinder bei der Untersuchung den Impfausweis vorlegen. Je nach zeitlichem Rahmen kann sich die Untersuchung auch auf den Seh- und Hörtest und die Kontrolle des Impfpasses beschränken.  

    Der genaue Zeitpunkt der Untersuchung wird den Eltern durch die Schule mitgeteilt. Für die betroffenen Kinder besteht nach Paragraph 64 Absatz 2 des Schulgesetzes Teilnahmepflicht. Die Eltern können bei der Untersuchung ihres Kindes anwesend sein. Die Untersuchung ist gebührenfrei.

    Es ist hervorzuheben, dass diese Untersuchungen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz nicht flächendeckend stattfinden und wegen der Priorisierung anderer Aufgaben während der Corona-Pandemie ganz ausgesetzt wurden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Zu Schuluntersuchungen bitte Impfpass (Impfbuch) mitbringen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Es fallen keine Gebühren an.


An wen muss ich mich wenden?

Den medizinischen Fachdienst Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

Neben den persönlichen Email-Adressen der einzelnen Mitarbeiter ist der Schulärztliche Dienst über Email auch über das Funktionspostfach SchulDienst@kvmyk.de erreichbar.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende