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Zahnärztliche Begutachtung
Leistungsbeschreibung
Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz (mit Dienststelle in Koblenz) führt im Auftrag öffentlicher Stellen (vor allem Sozialhilfeträger und Beihilfestellen) zahnärztliche Begutachtungen (gegebenenfalls einschließlich zahnärztlicher Untersuchung und/oder Begutachtung von Röntgenaufnahmen) durch und erstellt Gutachten (vorwiegend nach Paragraph 2 oder 4 Asylbewerberleistungsgesetz, Paragraph 48 Sozialgesetzbuch XII sowie den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder).
Üblicherweise beauftragt die zuständige Behörde das Gesundheitsamt, die Begutachtung vorzunehmen. Das Gesundheitsamt bestellt dann - falls unbedingt notwendig - den Betroffenen zu einem bestimmten Termin schriftlich ein. Sollte dieser Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um rechtzeitigen Rückruf zwecks Vereinbarung eines passenden Termins. In anderen Fällen kann die Begutachtung aufgrund von Röntgenbildern oder Kiefermodellen erfolgen, so dass nicht immer eine persönliche Vorstellung im Gesundheitsamt Koblenz notwendig wird. Das hängt immer mit den Umständen des Einzelfalls zusammen.
Im Auftrag von Privatpersonen erstellt das Gesundheitsamt keine Gutachten. Gesetzlich oder privat versicherte Patienten wenden sich bei Wunsch nach Begutachtung bitte an ihre Krankenkasse, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (nur für gesetzlich Krankenversicherte) oder die Bezirkszahnärztekammer Koblenz.
Bezirkszahnärztekammer Koblenz Bubenheimer Bann 14 56070 Koblenz
Telefon: 0261 / 36681
E-Mail:info@bzkko.de
Internet-URL: www.bzk-koblenz.deKassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Isaac-Fulda-Allee 2
55124 Mainz Telefon: 06131 / 8927-0Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einladungsschreiben des Gesundheitsamts
- Personalausweis oder Reisepass
- weitere im Anschreiben genannte Unterlagen (zum Beispiel Röntgenbilder)