Bachpatenschaften

  • Leistungsbeschreibung

    Bei der Vielzahl der Gewässer können die zuständigen Wasserbehörden nicht überall Unzulänglichkeiten erkennen und unterbinden. Sie sind vielmehr auf die Mithilfe engagierter Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die beispielsweise als Bachpaten für die Gestaltung und den Zustand eines bestimmten Gewässerabschnittes zuständig sind.

    Bachpaten können einzelne Personen, aber auch Vereine, Verbände oder Schulklassen sein.

    Der Bachpate kann im Rahmen seiner Patenschaft unter anderem auch Aufgaben des Gewässerunterhaltungspflichtigen übernehmen. Insbesondere wird er auf Missstände aufmerksam machen sowie auf eine naturnahe Entwicklung "seines" Gewässers hinwirken und in diesem Zusammenhang auch konkrete Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutz- und Wasserbehörde durchführen.

    Eine Bachpatenschaft wird durch Vertrag zwischen der gewässerunterhaltungspflichtigen Körperschaft und dem Bachpaten ins Leben gerufen.

  • Zuständige Stelle

    Team "Bachpaten"

    Tel.: 0261/108-382
    Tel.: 0261/108-318

    E-Mail: bachpaten@kvmyk.de