Gewässerunterhaltung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gewässer sind wichtige Bestandteile unserer Natur und Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Sie werden aber auch von den Menschen schon immer genutzt - zur Trinkwassergewinnung, als Transportweg, zur Energieerzeugung, zur Abwasserentsorgung, zur Freizeitgestaltung und vieles mehr. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und die Wassergesetze der Länder sorgen dafür, dass Schutz und Nutzung der Gewässer in Einklang miteinander gebracht werden. Als Gewässer im Sinne des WHG gelten alle Bäche, Flüsse und Seen, das Grundwasser und die Küstengewässer. 

    Die Fließgewässer werden dabei nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in

    • Gewässer I. Ordnung (Rhein, Mosel)
    • Gewässer II. Ordnung (Gewässer, die für die Wasserwirtschaft von erheblicher Bedeutung sind: Nette, Krufter Bach, Elzbach, Brex- und Saynbach)
    • Gewässer III. Ordnung (grundsätzlich alle anderen Gewässer)


    Die Landkreise sind zuständig für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung.
    In Ausführung dieser Unterhaltungspflicht betreut der Landkreis Mayen-Koblenz Gewässerläufe auf einer Gesamtstrecke von etwa 140 Kilometer.

    • Nette und Krufter Bach ca. 76 Kilometer
    • Elzbach ca. 34 Kilometer
    • Brohlbach ca. 2 Kilometer
    • Saynbach ca. 11 Kilometer
    • Brexbach ca. 10 Kilometer

    Die untere Wasserbehörde hat folgende Aufgaben:

    • Gewässerbett für den Wasserabfluss erhalten, räumen und reinigen
    • Ufersicherung durch Erhaltung, Neuanpflanzung und Pflege der Ufervegetation
    • Biologische Wirksamkeit der Gewässer als Lebensstätte von wild lebenden Pflanzen und Tieren erhalten und fördern
    • Wiederherstellung des ungehinderten Fischaufstieges im Bereich von alten Wehranlagen
    • Hochwasserschutz: Überschwemmungsgebietsgrenzen bei der Bauleitplanung beachten sowie weitere Flächenversiegelungen und Flächenentsiegelungen verhindern

    Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird die Wasserbehörde von ehrenamtlichen Bachpaten unterstützt.

    Für die Gewässer III. Ordnung sind die Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen Gewässerunterhaltungspflichtige. Die Kreisverwaltung hat hierbei eine Aufsichts- und Beratungsfunktion.

  • Zuständige Stelle

    Team "Gewässerunterhaltung"

    Tel.: 0261/108-349
    Tel.: 0261/108-506

    E-Mail: gewaesserunterhaltung@kvmyk.de