Wasser- und Bodenverbände

  • Leistungsbeschreibung

    Im Landkreis gibt es viele verschiedene Wasser- und Bodenverbände mit unterschiedlichen Aufgaben. Diese Aufgaben legen die jeweiligen Verbände in Ihrer Satzung selbst fest. Der Rahmen an möglichen Aufgaben wird jedoch gesetzlich vorgegeben und umfasst folgende Punkte:

    • Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,
    • Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern,
    • Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen,
    • Herstellung, Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung sowie Beseitigung von gemeinschaftlichen Anlagen zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen,
    • Schutz von Grundstücken vor Sturmflut und Hochwasser einschließlich notwendiger Maßnahmen im Deichvorland,
    • Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts,
    • Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Beregnungsanlagen sowie von Anlagen zur Be- und Entwässerung,
    • technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer,
    • Abwasserbeseitigung,
    • Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben,
    • Beschaffung und Bereitstellung von Wasser,
    • Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege,
    • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,
    • Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben,
    • Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung von biologisch technischen Einrichtungen oder Verfahren zur gewässerschonenden Schaderregerbekämpfung im Weinbau.

    Die Kreisverwaltung führt die Aufsicht über die Wasser- und Bodenverbände im Landkreis. Die Wasser- und Bodenverbände unterliegen dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) und dem Landesgesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetz (AGWVG).

  • Zuständige Stelle


    Team "Wasser- und Bodenverbände"

    Tel.: 0261/108-173


    E-Mail: wasserverbaende@kvmyk.de


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende