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Rechnungs- und Gemeindeprüfung
Leistungsbeschreibung
Die Prüfung der Haushaltwirtschaft des Landkreises durch das Rechnungsprüfungsamt (örtliche Rechnungsprüfung) ist eine Selbstverwaltungsaufgabe des Landkreises. Es werden insbesondere geprüft:
- die Eröffnungsbilanz
- der Jahresabschluss
- der Gesamtabschluss
- die Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
- die vorschriftsmäßige Führung der Haushaltswirtschaft
- die Zahlungsabwicklung
- die Kassenführung mit den Zahlstellen
Die Aufgabe der Gemeindeprüfung (Gemeindeprüfungsamt) nimmt die Kreisverwaltung als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung wahr. Sie unterliegt hier der fachlichen Weisung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz.
Der Gemeindeprüfung obliegt die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Pellenz, Rhens, Untermosel, Vallendar und Vordereifel sowie ihren Gemeinden und Städten. In der Verbandsgemeinde Weißenthurm überprüft sie alle Gemeinden und die Stadt Mülheim-Kärlich. Die Überprüfung der Verbandsgemeinde Weißenthurm, der Stadt Weißenthurm und der Stadt Bendorf erfolgt unmittelbar durch den Rechnungshof.