Rechnungs- und Gemeindeprüfung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Prüfung der Haushaltwirtschaft des Landkreises durch das Rechnungsprüfungsamt (örtliche Rechnungsprüfung) ist eine Selbstverwaltungsaufgabe des Landkreises. Es werden insbesondere geprüft:

    • die Eröffnungsbilanz
    • der Jahresabschluss
    • der Gesamtabschluss
    • die Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
    • die vorschriftsmäßige Führung der Haushaltswirtschaft
    • die Zahlungsabwicklung
    • die Kassenführung mit den Zahlstellen

    Die Aufgabe der Gemeindeprüfung (Gemeindeprüfungsamt) nimmt die Kreisverwaltung als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung wahr. Sie unterliegt hier der fachlichen Weisung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz.
    Der Gemeindeprüfung obliegt die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Pellenz, Rhens, Untermosel, Vallendar und Vordereifel sowie ihren Gemeinden und Städten. In der Verbandsgemeinde Weißenthurm überprüft sie alle Gemeinden und die Stadt Mülheim-Kärlich. Die Überprüfung der Verbandsgemeinde Weißenthurm, der Stadt Weißenthurm und der Stadt Bendorf erfolgt unmittelbar durch den Rechnungshof.